Plus Windkraft in Eberbach

Hebert-Gutachten weitergeleitet

Verwaltung gibt Stellungnahme an Anwalt und Rechtsamt – Anwalt bewertet Bürgerbegehren als "unzulässig"

06.08.2019 UPDATE: 07.08.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Der Hebert-Höhenrücken hinter Schwanheim. Archiv-Foto: Stefan Weindl

Eberbach. (rho/cum) Das von der gegen Windkraftanlagen ausgerichteten Initiative "Bürger für Bürger" privat in Auftrag gegebene Gutachten zur Rechtmäßigkeit des von der Initiative "Bürgerbegehren Hebert" in Gang gesetzten Bürgerbegehrens liegt nun auch bei den offiziell mit seiner Prüfung beauftragten Stellen. Die Stadt Eberbach hat das Heidelberger Rechtsanwaltsbüro Schlatter unmittelbar im

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