Windkraft in Eberbach

Hebert-Gutachten weitergeleitet

Verwaltung gibt Stellungnahme an Anwalt und Rechtsamt – Anwalt bewertet Bürgerbegehren als "unzulässig"

06.08.2019 UPDATE: 07.08.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Der Hebert-Höhenrücken hinter Schwanheim. Archiv-Foto: Stefan Weindl

Eberbach. (rho/cum) Das von der gegen Windkraftanlagen ausgerichteten Initiative "Bürger für Bürger" privat in Auftrag gegebene Gutachten zur Rechtmäßigkeit des von der Initiative "Bürgerbegehren Hebert" in Gang gesetzten Bürgerbegehrens liegt nun auch bei den offiziell mit seiner Prüfung beauftragten Stellen. Die Stadt Eberbach hat das Heidelberger Rechtsanwaltsbüro Schlatter unmittelbar im Verfahren um eine rechtliche Stellungnahme gebeten, da sie kein eigenes Justiziariat mehr hat.

In der Werbung der Kanzlei Schlatter werden drei Anwälte als Experten für Verwaltungsrecht ausgewiesen. Darüber hinaus prüft das in der Verwaltungshierarchie zuständige Kommunalrechtsamt Zulässigkeit und Inhalt der im Bürgerbegehren pro Windkraft aufgeworfenen Frage, ob man dafür ist, dass "die Stadt im Gewann Hebert das städtische Grundstück Flurstück Nr. 8641 zur Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung stellt".

Karlsruher Fachanwalt bewertet Bürgerbegehren als "unzulässig"

Aus der Stadtverwaltung wurde bekannt, dass das vom Karlsruher Fachanwalt Dr. Rico Faller für "Bürger für Bürger" erarbeitete Ergebnis nach Eingang selbstständig weitergeleitet wurde.

Faller, der auch Lehrbeauftragter an der Hochschule für Verwaltung ist, hat neben formalen Fehlern wie Fristversäumnissen auch die eigentliche Fragestellung bemängelt und das Bürgerbegehren als "unzulässig" gewertet. Da nach dem Kommunalrecht ein Bürgerentscheid einen Gemeinderatsbeschluss gleichlautend ersetze, hätte die Stadt nach einer entsprechend positiven Abstimmung durch die Wahlbevölkerung keinerlei Einfluss mehr auf die Verhandlungen mit potenziellen Betreibern einer Windkraftanlage, heißt es in Fallers Gutachten. Die Fragestellung im Begehren würde keinerlei Einschränkungen enthalten. Dies würde sowohl den Preis für das Gelände, das bereitgestellt werden soll, als auch Art und Umfang der von den Betreibern geplanten Windkraftanlage betreffen. Trotz dieses Gutachtens liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit aber beim Eberbacher Gemeinderat. Er entscheidet darüber in einer Sondersitzung am Donnerstag, 19. September.

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