Schwerpunkt-Kontrollen

E-Scooter-Fahrer in Mannheim und Heidelberg im Visier (plus Video)

Gezielte Kontrollen ab Mittwoch bis 28. August – Mit den neuen E-Scootern haben sich auch die Beschwerden gehäuft

20.08.2019 UPDATE: 20.08.2019 17:22 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
E-Scooter in Heidelberg. Foto: dpa

Mannheim/Heidelberg. (pol/mün) Seit wenigen Wochen gehören E-Scooter zum Straßenbild, aber es scheint nicht alles rundzulaufen. Die Polizei und die Städte Mannheim und Heidelberg wollen deshalb ab dem morgigen Mittwoch eine Woche lang die Nutzer von E-Scootern im Straßenverkehr unter die Lupe nehmen. Das teilt die Behörde am Dienstagabend mit.

Mit den neuen E-Scootern haben sich auch die Beschwerden gehäuft, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Einerseits, weil die Nutzer der neuen Fahrzeuge sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Andererseits, weil es schon die ersten Unfälle gab.

Deshalb werden die städtischen Ordnungsdienste und Polizeistreifen nun E-Scooter-Fahrer ins Visier nehmen und Verstöße entsprechend ahnden.

Das Ziel: Die Kontrollen sollen dafür sorgen, dass die Nutzer sicherer und besser fahren. Man wolle so ein Zeichen setzen, dass in Heidelberg und Mannheim verkehrswidriges Verhalten nicht geduldet, sondern konsequent geahndet werde, heißt es in der Ankündigung.

Laut Polizei werden E-Scooter meistens verkehrswidrig genutzt, wenn

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  • zwei Personen auf einem Fahrzeug sind
  • die Gehwege benutzt werden
  • durch Fußgängerzonen gesaust wird
  • die falsche Fahrbahn genutzt wird
  • die E-Scooter als Geisterfahrer unterwegs sind.

Es wurden allerdings auch schon Fahrer ohne versichterten E-Scooter und betrunkene Scooter-Fahrer erwischt, hieß es.

Promillegrenze wie beim Auto

Da es sich bei den E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für die Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer, betont die Polizei. Wer betrunken mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt und dabei keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, riskiert ein Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Bei einer festgestellten Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille oder zeigen sich bereits ab 0,3 Promille "alkoholbedingte Ausfallerscheinungen", liegt sogar eine Straftat vor. Hier droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt auch hier die 0,0-Promille-Grenze.

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