Eberbach

Unterschriften-Aktion für Bürgerbegehren für Windkraft am Hebert startet im Juni

Befürworter wollen mit dem Auftakt bis nach der Wahl warten

21.05.2019 UPDATE: 22.05.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 36 Sekunden

Nach dem Urnengang von Sonntag soll nach Ansicht der Bürgerentscheid-Befürworter 2019 in Eberbach noch ein zweiter folgen: zu "Windkraft am Hebert". Ab Juni geht’s los. Foto: pa

Von Felix Hüll

Eberbach. Die Unterschriftenjäger starten erst nach den bevorstehenden Europa- und Kommunalwahlen. Es geht dann darum, ob ein Bürgerbegehren zu einem Bürgerentscheid in Sachen Windkraft am Hebert führt oder nicht. Anfang Juni ist dazu eine Auftaktveranstaltung mit Informationen geplant. Das kündigen vier Mitglieder der AGL an.

Ihre Gemeinderatsfraktion war Ende April mit einem entsprechenden Antrag in der Bürgervertretung gescheitert. Jetzt setzen sie auf das Instrument direkter Demokratie, wie es die Gemeindeordnung ermöglicht.

Bis Ende Juli müssen hinreichend Unterschriften zusammengetragen sein - die Gemeindeordnung fordert dafür sieben Prozent von Stand Dienstag 11.552 wahlberechtigten Eberbachern. Das sind also mindestens 809 Unterzeichner. Sind alle formalen Anforderungen erfüllt (dies stellt der Gemeinderat fest), ist binnen vier Monaten der Bürgerentscheid abzuhalten. Der gegenteilige Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats von Ende April wäre damit aufgehoben.

"Wir sind generell dafür, dass wichtige Fragen allen Bürgern direkt zur Entscheidung vorgelegt werden", erklärt Peter Stumpf, der zusammen mit Angelina Rocchetta, Kerstin Thomson und Lothar Jost "bewusst erst nach der Kommunalwahl" beginnen will, die Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln.

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Die Stadt Eberbach würde durch Windkraftanlagen auf dem Hebert nicht nur Pachteinnahmen erzielen und Gewerbesteuereinnahmen verbuchen, sondern auch den Stadtwerken ermöglichen, auf einem neuen Geschäftsfeld tätig zu werden, ebenso Bürgern, sich direkt an einer nachhaltigen Energieerzeugungsform zu beteiligen.

Nicht zu vergessen sei der grundsätzliche Beitrag zum Klimaschutz, den die AGL-Vertreter im Gegensatz etwa zur CDU hier als durchaus gegeben erachten. Interessenten am Windradbau gebe es, und es bestehe die Gefahr, dass diese dann auf Flächen des Landesforstes Baden-Württemberg ganz ohne Beteiligung der Stadt dennoch Windräder am Hebert errichten könnten. Von diesem Klimaschutz hätten Eberbacher dann überhaupt keinen Nutzen.

"Wir wollen allen Bürgern die Chance geben, über diese wichtigen Fragen für unsere Stadt zu entscheiden," begründet Stumpf das erneute Aufraffen. Wiederholt waren ja bereits Rats-Mehrheitsentscheidungen gegen weitere Schritte auf dem Weg zum einem möglichen Windradbau auf dem Hebert gefallen.

"Habt Ihr denn immer noch nicht genug?" habe man schon über sie gespöttelt, ergänzt verschmitzt lächelnd Lothar Jost. Er ist aber zuversichtlich, dass den Antrag auf einen Bürgerentscheid, also das Bürgerbegehren, auch jene Eberbacher unterstützen werden, die an sich gegen Windräder auf dem Hebert sind. Motto: "Dann sollen sich die Windradfans halt noch mal eine blutige Nase holen!" Jost meint, es spreche ja überhaupt nichts gegen diese Auffassung, Hauptsache, alle Wahlberechtigten dürften sich letztlich zu dieser Frage wirksam äußern.

Die 2015 erfolgte "Bürgerbefragung" hatte laut AGL ein 58,79-Prozent-Mehrheitsvotum für Windkraft am Hebert ergeben. Von 4 014 gültigen Stimmen waren 2 360 Ja, 1 618 Nein. Unter den damals 11.558 Wahlberechtigten lag die Beteiligung bei (nur) 34,8 Prozent. Windkraftgegner heben hervor, dass jene 2 360 Ja-Stimmen bezogen auf alle Wahlberechtigten gerade mal 20,4 Prozent ausmachten. Dennoch: Das Befragungsergebnis ergab eine rund 60-Prozent-Zustimmungsaussage.

Kerstin Thomson: "Damals hat man gesagt, die Befragung sei zwar nicht verbindlich, aber man werde sich an das Ergebnis halten. Und genau das ist am 21. Februar 2019 gekippt worden, als die Ratsmehrheit entschied, das Interessebekundungsverfahren fürs Vermarkten des Hebert nicht mehr fortzuführen."

Nach Worten von Lothar Jost muss man juristisch fein unterscheiden: das Begehren richtet sich darauf, erneut darüber zu entscheiden, ob man dafür oder dagegen ist, dass städtisches Eigentum - das Gelände Flurstück Nr. 8641 im Gewann Hebert - dafür bereitgestellt wird, um dort Rotoren errichten zu können. Bürger können bei dem Entscheid entweder mit "Ja" oder "Nein" antworten.

Abgefragt werden solle ferner, ob der Bevölkerung angeboten wird, sich finanziell an Windkraftanlagen zu beteiligen (Antwortmöglichkeit auch hier: "Ja" bzw. "Nein"). Sollte die erste Frage überwiegend mit "Nein" beantwortet werden, erübrigt sich das Antworten-Ergebnis auf die zweite Frage. Sie wird aber gleichwohl mit gestellt, sollte eine Mehrheit das Stadt-Grundstück 8641 frei geben.

Ort des Geschehens

Rocchetta, Thomson, Jost und Stumpf betonen, dass sie die Ausschlussklausel in der Gemeindeordnung kennen, nach der Bauleitplanungsangelegenheiten nicht Gegenstand eines Bürgerentscheids sein dürfen. Ihrer Auffassung nach zielt der Entscheid darauf ab, wie die Stadt als Eigentümerin ihr Grundstück privatrechtlich nutzen will. Ebenso verfügten die Entscheid-Befürworter über den vorgeschriebenen Finanzierungsvorschlag ihrer Forderung: aus den zu erwartenden Einnahmen aus der Windenergiegewinnung am Hebert ließe sich das Vorhaben decken.

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