SAP

Die ersten Details zur Vorruhestandsregelung

Mitarbeiter ab 57 Jahren können Arbeitszeit reduzieren - Konzern stockt um bis zu 45 Prozent auf

14.02.2019 UPDATE: 15.02.2019 06:00 Uhr 48 Sekunden

Archivfoto: dpa

Walldorf. (dbe) Der Software-Konzern SAP hat am Donnerstag die Belegschaft über Details der angekündigten Altersteilzeitregelung informiert. Wie das Walldorfer Unternehmen mitteilte, soll ein Start der Altersteilzeit ab 57 Jahren möglich sein, bei Schwerbehinderten ab 55 Jahren.

Nach Angaben eines Unternehmenssprechers bietet SAP den Jahrgängen 1964 und früher die Altersteilzeit im Blockmodell von mindestens zwei Jahren bis maximal sechs Jahren an. Die Altersteilzeit ist ab April möglich. Nach Angaben eines Sprechers beträgt die Aufstockung durch SAP bis zu 45 Prozent. So könne ein Arbeitnehmer auf bis zu 95 Prozent seines bisherigen Gehalts kommen.

Bei der Vorlage der Bilanz für das vergangene Geschäftsjahr hatte SAP ein großes Restrukturierungsprogramm angekündigt, für das das Unternehmen fast eine Milliarde Euro in die Hand nimmt. Durch den technologischen Wandel, durch künstliche Intelligenz oder vernetzte Geräte und Maschinen würden manche Jobs bei SAP überflüssig.

Die Mitarbeiter sollen umgeschult, versetzt oder in den Vorruhestand gehen. Finanzvorstand Luka Mucic rechnet damit, dass rund 4400 Beschäftigte das Angebot annehmen werden. Das wären rund 4,5 Prozent der Beschäftigten.

Zudem soll es ein Abfindungsprogramm für jüngere Mitarbeiter geben. Nach Angaben der SAP gilt für den Abschluss eines Altersteilzeitvertrags das Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit" - das heißt, dass sowohl SAP als auch der Mitarbeiter damit einverstanden sein müssen.

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