Gemeinderat schmeckt Gastro in Moos’scher Mühle nicht
Klare Absage für Umnutzungspläne - Es sind noch viele Fragen offen - Entscheidung des Baurechtsamts steht aus

Das Meckesheimer Rathaus. Foto: Alex
Meckesheim. (lew) Es wird bis auf Weiteres keinen Gastronomiebetrieb in der ehemaligen Mühlenscheune von Altbürgermeister Hans-Jürgen Moos geben. Mit zehn zu drei Stimmen folgte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Diesem zufolge ist eine Genehmigungsfähigkeit für den geplanten Umfang der gastronomischen Nutzung nicht gegeben. Die Rückmeldung des Baurechtsamts in dieser Sache steht noch aus. Sollte dieses zu einer anderen Einschätzung kommen, wird eine erneute Anhörung der Gemeinde erforderlich. Bauamtsleiter Mark Möllenbruck stellte den Sachverhalt vor:
Was ist geplant? Im Erdgeschoss eine Mühlen-Klause mit einer Gastraumfläche, saisonal genutzt von April bis Oktober, Mittwoch bis Sonntag von 11 bis 19 Uhr, für maximal 50 Personen. Hinzu käme ein ganzjährig von Montag bis Samstag, 10 bis 23 Uhr, geöffnetes Mühlen-Café mit Foyer und Bar sowie eine saisonale Außenbewirtschaftung für bis zu 80 Personen. Im ersten Obergeschoss soll für zusätzliche 130 Personen Platz sein. Insgesamt ergäbe sich also bei maximaler Auslastung ein Gastronomiebetrieb mit 260 Personen. Im zweiten Obergeschoss ist dem Umnutzungs-Antrag zufolge eine Ausstellungsfläche geplant, da hier eine Nutzung als Gastraum wegen der zum Teil eingeschränkten Deckenhöhe nicht möglich ist.
Was spricht dagegen? Erstens: Die Verwaltung stuft das Gelände als "allgemeines Wohngebiet" ein und beruft sich auf Paragraf 4, Absatz 2 der Baunutzungsordnung. Zulässig wären demzufolge Wohngebäude, Läden, Schank- und Speisewirtschaften, die der Versorgung des Gebiets dienen. "In diesem Ausmaß kann es nicht nur dem Gebiet dienen", machte Bauamtsleiter Möllenbruck deutlich.
Zweitens: Hinsichtlich des Wohnens im angrenzenden "reinen Wohngebiet" müsste der Bauherr ein Lärmschutzgutachten erstellen lassen und einen Beweis erbringen, dass dessen Vorgaben auch umgesetzt werden.
Drittens: Ein "nicht von der Hand zu weisendes Problem" sieht die Verwaltung in der Entsorgung des gewerblichen Abwassers. Der Kanal des Zweckverbands Meckesheimer Cent verlaufe in unmittelbarer Nähe der angenommenen Abwasserleitung der Mühle. Möllenbruck: "Ein Nachweis, dass diese Leitung an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist, existiert nicht." Dringend bedürfe es eines nachvollziehbaren Entwässerungsplans.
Auch interessant
Was sagt der Gemeinderat? "Das Gebäude hat durchaus Potenzial", betonte Bürgermeister Maik Brandt. Die Fraktionen waren sich jedoch einig, dass die Ambitionen zu groß sind. "Unser Kraichgaudorf braucht das nicht in diesem Ausmaß", erklärte Inge Hanselmann (CDU) und auch Jürgen Köttig (MuM) fand: "Alleine die Parkplatzfrage würde das Gebiet erheblich belasten." Selbst Rose Schuh, deren SPD-Fraktion am Ende gegen die Beschlussvorlage stimmte, wunderte sich, dass die Abwasserentsorgung nicht geregelt ist und dass es hierauf keine befriedigende Antwort vom Besitzer gibt.



