Mannheim

Das sind die Fakten zur Videoüberwachung

Start in der Innenstadt Mitte November - Keine Gesichtserkennung - 72 Stunden Speicherung

11.10.2018 UPDATE: 12.10.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden

Ein Arbeiter montierte im September an der Alten Feuerwache eine der Kameras. Foto: vaf

Von Olivia Kaiser

Manhneim. Der Mannheimer Hauptbahnhof ist bereits videoüberwacht. In der Innen- und der Neckarstadt ist es schätzungsweise Mitte November soweit, kündigten der Erste Bürgermeister Christian Specht (CDU) und Mannheims Polizeipräsident Thomas Köber in der Sitzung des Sicherheitsausschusses am Donnerstag an. Die RNZ klärt die wichtigsten Fakten.

Welche Orte werden überwacht?

Kameras werden am Paradeplatz, in der Breiten Straße und am Alten Messplatz installiert. Am Paradeplatz sind bereits acht von zehn, am Alten Messplatz 20 von 22 Kameras installiert, in der Breiten Straße läuft derzeit der Aufbau. An den Plankenköpfen (P7 und O7) fällt im ersten Quartal 2019 die Entscheidung, ob Kameras installiert werden.

Wann geht es los?

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An jedem der überwachten Plätze muss ein entsprechendes Hinweisschild angebracht werden. Erst dann darf die Kameraüberwachung starten. Die Schilder sollen bis Mitte November hängen. Auf ihnen befindet sich auch ein QR-Code mit zusätzlichen Informationen.

Welches Überwachungssystem wird verwendet?

Mannheim startet mit der Videoüberwachung ein Pilotprojekt. Zunächst findet eine konventionelle Überwachung statt. Das heißt, die Videokameras zeichnen auf, und Beamte verfolgen das Geschehen auf den Bildschirmen. Verwendet wird aber ein lernfähiges Computersystem. In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut sollen spezielle Algorithmen entwickelt werden. Ziel ist es, dass das System künftig bestimmte Situationen, wie beispielsweise eine "Rudelbildung", erkennen kann und dann Alarm schlägt.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Das Datenmaterial wird 72 Stunden auf den Festplatten gespeichert. Nach diesem Zeitraum werden die Daten mit neuem Material überspielt. Wenn Videomaterial für eine Straftat relevant ist, kann es separat abgespeichert werden und steht dann als Beweismittel zur Verfügung. "Das System ist nicht ans Internet angeschlossen und kann nicht gehackt werden. Die Beamten, die hinter den Bildschirmen sitzen, können nicht selbstständig löschen, sondern nur relevante Sequenzen abspeichern", sagt Köber.

Verfügt das System über eine Gesichtsfelderkennung?

Eine Gesichtserkennung wird nicht installiert und ist laut Specht und Köber nicht angedacht.

Werden Brennpunkte mit einer Videoüberwachung nicht einfach verlagert?

"Nicht unbedingt", erklärt der Polizeipräsident. Delikte wie Körperverletzung geschehen oftmals im Affekt. "Da gehen die Kontrahenten nicht zwei Blocks weiter." Bei Drogendelikten sei eine Verlagerung durchaus erwünscht, um das Sicherheitsgefühl der Bürger an den überwachten Plätzen wieder zu stärken. Durch die Videoüberwachung seien dann personelle Kapazitäten frei, um in der Umgebung der Kameras und an anderer Stelle Präsenz zu zeigen, so Köber.

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