Wegen Waldbrandgefahr ab sofort alle Grillstellen gesperrt (Update)
Zweithöchste Gefährdungsstufe am Wochenende - Mannheim sperrt nur Grillplätze im Wald

Symbolfoto: Rhein-Neckar-Kreis
Heidelberg. (RNZ/mün) Das Forstamt sperrt ab sofort alle Grillplätze und Feuerstellen im Rhein-Neckar-Kreis. Nur in Ausnahmefällen darf an gekennzeichneten Feuerstellen oder Grillplätzen Feuer gemacht werden. Dann muss aber die örtliche Feuerwehr eine Brandwache stellen und es muss eine Genehmigung der Forstbehörde vorliegen.
Der Grund ist die aktuell hohe Waldbrandgefahr im Rhein-Neckar-Kreis. Bereits in der vergangenen Woche haben sich schon mehrere kleine Waldbrände ereignet, berichtet das Landratsamt. So war es bei Schwetzingen im zu einem solchen Feuer gekommen. Weil der Regen ausbleibt ist für das Kreisforstamt das Grillen auch an gekennzeichneten Feuerstellen im Wald mittlerweile zu riskant.
Die Stadt Mannheim hat bekannt gegeben, dass sie ab dem heutigen Freitag alle Grillplätze in den Mannheimer Wäldern sperrt. "Die letzten stärkeren Niederschläge, liegen bereits über fünf Wochen zurück. Besonders in den trockenen Kiefernwäldern auf sandigen Böden zwischen Mannheim und Altlußheim besteht ein extrem hohes Waldbrandrisiko", so Sebastian Eick, Leiter des Forstamts Mannheim.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) geht in seinem Waldbrandgefahr-Index mittlerweile von der zweithöchsten Gefährdungsstufe für den Rhein-Neckar-Kreis am kommenden Wochenende aus.
Das Kreisforstamt bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, unabhängig vom aktuell generellen Verbot von Feuern im Wald, folgende Hinweise zu beachten:
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- Rauchen ist im Wald durch das Landeswaldgesetz generell von März bis einschließlich Oktober verboten.
- Grundsätzlich dürfen Feuer im Wald und bis zu 100 Meter Abstand zum Waldrand nur in ausgewiesenen Feuerstellen entfacht werden. Sie müssen dauerhaft beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.
- Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen werden.
- Auch ist Vorsicht beim Parken von Fahrzeugen geboten. Beim Kontakt heißer Fahrzeugteile kann sich trockener Bodenbewuchs entzünden. Autos sollen deshalb auf den ausgewiesenen Waldparkplätzen und nicht an Wegrändern oder im Einfahrtsbereich von Waldwegen abgestellt werden. Dadurch ist gleichzeitig sichergestellt, dass im Notfall Einsatzfahrzeuge einen ungehinderten Zugang zum Wald haben.
Update: 13. Juli 2018, 13.38 Uhr



