Georg S. scheitert zum dritten Mal vor Gericht
Zieht der Wahlkläger nun vor den Gerichtshof für Menschenrechte?

Georg S. klagte gegen die Bürgermeisterwahl. Archiv-Foto: Hammer
Eppelheim. (aham) Wahlkläger Georg S. ist mit seiner Landesverfassungsbeschwerde gescheitert. Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof in Stuttgart hat diese nun "als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen". Die Richter haben diesen Beschluss einstimmig gefasst.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde hatte Georg S. versucht, doch noch sein Ziel zu erreichen: nämlich die
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+