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Gericht hebt Beschränkungen für Einzelhandel in NRW auf

Ein Gericht stoppt die Begrenzung der Kundenzahl und die in vielen Geschäften geltende Pflicht zur Terminvereinbarung mit sofortiger Wirkung. Allerdings könnte die Freiheit von kurzer Dauer sein.

22.03.2021 UPDATE: 22.03.2021 13:28 Uhr 2 Minuten, 9 Sekunden
Einzelhandel - Düren
Ein Geschäft in der Fußgängerzone von Düren in NRW bietet Shoppingtermine an. Foto: Henning Kaiser/dpa

Düsseldorf (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die meisten im Zuge der Corona-Bekämpfung eingeführten Beschränkungen für den Einzelhandel in NRW aufgehoben.

Sowohl die Begrenzung der Kundenzahl, als auch die bei vielen Geschäften bestehende Pflicht zur Terminbuchung verstießen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung gegen den verfassungsrechtlichen

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