Plus Bundessozialgericht

Auch bei Probearbeit gilt gesetzlicher Unfallschutz

Die Probearbeit in einem Unternehmen liegt rechtlich in einer Grauzone. Das kann besonders bei Unfällen schwerwiegende Folgen haben. Das Bundessozialgericht stärkt nun den Schutz der Arbeitssuchenden.

20.08.2019 UPDATE: 20.08.2019 05:08 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Bundessozialgericht
Blick auf das Bundessozialgericht in Kassel. Foto: Uwe Zucchi

Kassel/Halle (dpa) - Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch an Probearbeitstagen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor.

In dem konkreten Fall aus dem Raum Halle (Saale) hatte ein 39-Jähriger geklagt, der bei einem Entsorger von Lebensmittelabfällen einen Tag probeweise gearbeitet und sich bei einem Sturz schwer am Kopf verletzt

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