Plus BGH-Urteil

Online-Shop muss Matratze auch ausgepackt zurücknehmen

Wer im Internet einkauft, schickt vieles problemlos zurück. Auf bestimmten Produkten bleiben Kunden allerdings sitzen. Ein BGH-Urteil stärkt ihr Widerrufsrecht. Nur eine Frage bleibt dabei offen.

03.07.2019 UPDATE: 03.07.2019 09:03 Uhr 2 Minuten, 34 Sekunden
Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Christoph Schmidt

Karlsruhe (dpa) - Kunden können eine übers Internet bestellte Matratze auch dann noch an den Händler zurückschicken, wenn sie die Schutzfolie schon entfernt haben.

Sie verlieren deswegen nicht ihr Widerrufsrecht und müssen ihr Geld ohne Abstriche zurückbekommen. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschieden. (Az. VIII ZR 194/16)

Demnach

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