EuGH bestätigt französische Auflagen für Airbnb-Vermietung
In eine möblierte Wohnung statt ins Hotel? Viele Touristen nutzen das gern. Doch gehen viele Metropolen inzwischen gegen Zweckentfremdung vor. Dürfen sie, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof.
Luxemburg (dpa) - Im Kampf gegen den Wohnungsmangel dürfen EU-Staaten der Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb notfalls einen Riegel vorschieben. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag zu einer Regelung aus Frankreich entschieden. (Rechtssache C-724/18)
Dort brauchen Wohnungsbesitzer in Großstädten mit über 200.000 Einwohnern und in der Nähe von Paris eine
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