Plus Verbraucherschutz

BGH verhandelt zu Verbraucherrechten beim Treppenlift-Kauf

Ein Treppenlift kann für alte Menschen die einzige Möglichkeit sein, in ihrem Zuhause zu bleiben. Verbraucherschützer kritisieren, dass manche Anbieter diese Situation ausnutzen.

08.07.2021 UPDATE: 08.07.2021 09:23 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden
Symbolfoto: Rolf Vennenbernd/picture alliance/dpa

Karlsruhe. (dpa) Verbraucherschützer wollen älteren Menschen in einem Grundsatz-Verfahren mehr Rechte bei der Anschaffung eines Treppenlifts erstreiten. Am Donnerstag (10.00 Uhr) verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Frage, ob Kundinnen und Kunden bei solchen Vertragsschlüssen ein Widerrufsrecht haben oder nicht. Angestoßen hat das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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