BGH verhandelt zu Verbraucherrechten beim Treppenlift-Kauf
Ein Treppenlift kann für alte Menschen die einzige Möglichkeit sein, in ihrem Zuhause zu bleiben. Verbraucherschützer kritisieren, dass manche Anbieter diese Situation ausnutzen.
Karlsruhe. (dpa) Verbraucherschützer wollen älteren Menschen in einem Grundsatz-Verfahren mehr Rechte bei der Anschaffung eines Treppenlifts erstreiten. Am Donnerstag (10.00 Uhr) verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Frage, ob Kundinnen und Kunden bei solchen Vertragsschlüssen ein Widerrufsrecht haben oder nicht. Angestoßen hat das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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