Plus Urteil am BGH in Karlsruhe

Mehr Klarheit bei Renovierungen

Aus Absprachen zwischen altem und neuem Mieter kann nicht der Eigentümer Profit schlagen - Ungültige Klauseln

22.08.2018 UPDATE: 23.08.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden

Klauseln in Mietverträgen zu Renovierungen sind oft nicht wirksam. Gestern entschied der BGH in einem Spezialfall. Foto: dpa

Von Anja Semmelroch

Karlsruhe. Ein Umzug bedeutet meistens Stress und angespannte Nerven. Gerade bei der Übergabe der alten Wohnung haben viele ein ungutes Gefühl - hoffentlich ist dem Vermieter alles hübsch genug. Aber muss ich überhaupt renovieren? Ein Urteil der obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) von Mittwoch verschafft Mietern in dieser Frage mehr Klarheit. (Az. VIII

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