Von Barbara Klauß
Heidelberg. Im Rechtsstreit um eine Aufsichtsratswahl beim Walldorfer Softwarekonzern SAP hat der Vertreter des Beklagten beantragt, erstmals Zeugen zu hören. Geklärt werden soll die Frage, wer im Vorfelde der Wahl mit wem worüber gesprochen hat – oder nicht. Gab es eine Beeinflussung der Wahl? Und wenn ja: mit welcher Motivation?
In der Auseinandersetzung vor der 2. Zivilkammer des Heidelberger Landgerichts (Aktenzeichen: 2 O 17/16) geht es um einen Vertrag aus dem Jahr 2012: Darin haben die Männer, die beide Mitglied des Kontrollgremiums waren, nach Darstellung des Klägers vereinbart, dass der Kläger den Beklagten dabei unterstützen sollte, ein Aufsichtsratsmandat zu erlangen. Als Gegenleistung habe der Beklagte für den Fall seiner Wahl die Hälfte der Vergütungsansprüche aus der Tätigkeit im Aufsichtsrat an den Kläger abgetreten. Dieses Geld – einen mittleren sechsstelliger Betrag – fordert der Kläger nun vom Beklagten ein. Der bestreitet jedoch vor Gericht, dass es diese Vereinbarung überhaupt gegeben hat.
Bei der besagten Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kam es tatsächlich zu einem überraschendenden Ergebnis: Die Liste des jetzigen Klägers erhielt bei der Delegiertenwahl weniger Stimmen, als sie eigentlich hätte erhalten müssen; die Liste des Beklagten mehr. Im Ergebnis zog der Zweitplatzierte der Liste des Klägers überraschend nicht in den Aufsichtsrat ein, der Beklagte jedoch schon. Delegierte hatten offenbar plötzlich das Lager gewechselt.
Vor Gericht geht es nun unter anderem um die Frage, weshalb die Delegierten das taten.
Der Darstellung des Klägers zufolge hatte er vor der Wahl mit den Delegierten gesprochen und ihnen erklärt, er habe sich mit dem Zweitplatzierten auf seiner Liste überworfen, daher könnten sie nun eine andere Liste wählen, nämlich die des Beklagten. Der Beklagte jedoch zeigt sich vor Gericht überzeugt davon, dass es diese Gespräche nicht gab. Deshalb der Antrag auf den Zeugenbeweis: "Wir wollen Zeugen benennen, um zu beweisen, dass der Kläger nicht mit den Delegierten gesprochen hat", so der Vertreter des Beklagten. Ob die Zeugen geladen werden, muss nun Richterin Ina Untersteller entscheiden.
Zudem stellt sich die Frage, ob gegen das Mitbestimmungsgesetz verstoßen wurde, sollte es die Vereinbarung und die Gespräche mit den Delegierten gegeben haben. Dort heißt es: "Niemand darf die Wahlen durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen." Der Klägervertreter sieht jedoch keinen Verstoß: Das Gesetz verbiete keine Wahlbeeinflussung an sich, so seien etwa Wahlkampf und Wahlkampfunterstützung zulässig, meint er. Zudem sei den Delegierten, mit denen der Kläger gesprochen habe, keine finanzielle Vergütung für ihre Stimmabgabe versprochen oder gar gezahlt worden.
Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit mehr als vier Jahren. Immer wieder verweist Richterin Untersteller darauf, wie dick die Akte bereits sei, die vor ihr auf dem Tisch liegt.
Ein Grund für die lange Verfahrensdauer ist einem Gerichtssprecher zufolge die Tatsache, dass in diesem Fall Schriftgutachten eine Rolle spielen, die sehr aufwendig sind. Über die angebliche Vereinbarung zur Unterstützung bei der Aufsichtsratswahl gibt es einen Vertrag. Allerdings bestreitet der Beklagte, dieses Dokument unterschrieben zu haben. Die Unterschrift sei entweder gefälscht oder ihm das Dokument untergeschoben worden, hatte er bei einem früheren Gerichtstermin erklärt. Ein erster Schriftsachverständiger war jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um die Unterschrift des Beklagten handelt. Dieser lehnte den Sachverständigen wegen Befangenheit ab – mit Erfolg. Eine zweite Schriftsachverständige hatte jedoch kürzlich vor Gericht erklärt, die Unterschrift sei "mit sehr großer Wahrscheinlichkeit echt".
Update: Mittwoch, 25. November 2020, 20.51 Uhr
So lief der Prozesstag im Rechtsstreit um eine Aufsichtsratswahl
Von Barbara Klauß
Heidelberg. Ist es die Unterschrift des Beklagten oder nicht? Hat er einen Vertrag unterzeichnet, der ihm – gegen Bezahlung – einen Posten im SAP-Aufsichtsrat sichern sollte? Oder ist die Signatur – wie der Beklagte behauptet – eine Fälschung? Diese Frage versucht die 2. Zivilkammer des Heidelberger Landgerichts derzeit zu klären – unter anderem mit Hilfe einer Schriftsachverständigen. Und die kommt zu dem Ergebnis, dass die Unterschrift "mit sehr großer Wahrscheinlichkeit echt ist", wie sie am Mittwoch vor Gericht erklärte.
In dem Rechtsstreit (Aktenzeichen: 2 O 17/16) geht es um einen Vertrag aus dem Jahr 2012: Darin haben die Männer, die beide Mitglied des Kontrollgremiums waren, nach Darstellung des Klägers vereinbart, dass der Beklagte dem Kläger im Falle seiner Wahl die Hälfte der Vergütungsansprüche aus der Tätigkeit im Aufsichtsrat abtreten sollte – als Gegenleistung für Unterstützungsleistungen zur Erlangung eines Aufsichtsratsmandats.
Von dieser Summe (laut "Handelsblatt" erhielt der Beklagte als Aufsichtsratsmitglied von 2012 bis 2015 eine Vergütung von mehr als 700.000 Euro) fordert der Kläger nun in einer Teilklage 10.000 Euro ein. Der Zeitung zufolge behauptete er bei einem Gerichtstermin im September, seinen damaligen Kollegen bei der Wahl unterstützt zu haben – etwa bei der Werbung und im Umgang mit Formalien: Man habe sich häufig getroffen und praktisch täglich miteinander telefoniert. Unter anderem sei es darum gegangen, wie man kommuniziere und Emails schreibe. Demnach ätzte der Kläger, der Beklagte habe eine "eher plumpe Sprache".
Dieser hingegen bestritt die Abmachung mit dem Kläger dem Bericht zufolge kategorisch – und stellte das Verhältnis der beiden als schlecht dar. Auch in dem Zeitraum, aus dem der Vertrag stammen soll. Dass der Kläger ihn unterstützt haben soll, nannte er demnach "absurd". Zumal er eine "gigantische, große Gruppe von Unterstützern" gehabt habe. Die Unterschrift unter dem Vertrag, so argumentierte er, sei entweder gefälscht oder jemand habe ihm das Dokument untergeschoben.
Die Sachverständige jedoch hält die Signatur "mit sehr großer Wahrscheinlichkeit" für echt, wie sie am Mittwoch vor Gericht ausführte. Ein Ergebnis, das der Beklagte und seine Vertreter offensichtlich anzweifeln. In drei Schriftsätzen hat sein Rechtsanwalt laut Richterin Ina Untersteller über 50 Fragen zum Gutachten eingereicht. Mehr als drei Stunden lang stellten sie und ein Privatgutachter, der sie zu Gericht begleitet und zwischen ihnen Platz genommen hatte, der Sachverständigen detaillierte Fragen.
Um einzelne Buchstaben ging es da, um die Berechnung von Wahrscheinlichkeiten, um angewandte Methoden, aber auch im die Frage, ob die Hochschullehrerin im Ruhestand noch Fortbildungen besuche. Während ihrer Ausführungen lachte der Beklagte immer wieder oder schüttelte den Kopf.
Die Sachverständige aber blieb bei ihrem Ergebnis und begründete es ein ums andere mal. Über "druckstarke" und "druckschwache" Striche in Unterschriften sprach sie, über ein "spitzes Eck", über "zwei Hubbelberge", einen "auffälligen Spitzbogen" und einen "bogigen Aufstrich". Für ihr Gutachten hatte sie die streitige Unterschrift mit rund 40 weiteren verglichen, die ihr zum Teil vonseiten des Beklagten und zum Teil vonseiten des Klägers vorgelegt worden waren. Bei diesem Vergleich seien ihr zwar zum Teil sehr große Unterschiede zwischen den Unterschriften aufgefallen, führte sie aus. Doch gebe es in der streitigen Unterschrift "kein Merkmal, das nicht in den Vergleichsschriften vorhanden ist". Zudem sei sie zügig geschrieben. Auch das spreche gegen eine Fälschung: "Wer schnell schreibt, fällt in seine eigene Schrift zurück", sagte sie.
Sollte die Richterin, wie sie laut "Handelsblatt" in einer früheren Verhandlung angedeutet hat, den Vertrag als authentisch einstufen, hätte das womöglich Folgen auch für SAP. Der Konzern müsste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Verstoß gegen interne Regeln sowie das Mitbestimmungsgesetz vorliegt. Zumal es bei der Aufsichtsratswahl 2012 tatsächlich eine Überraschung gab: Entgegen allen Erwartungen zog bei der Delegiertenwahl der damalige Betriebsratsvorsitzende nicht ins Kontrollgremium ein – der nun Beklagte jedoch schon. Delegierte hatten offenbar plötzlich das Lager gewechselt.
Update: Mittwoch, 11. November 2020, 20.47 Uhr
Wird vor Gericht die "skandalöse" Aufsichtsratswahl 2012 aufgeklärt?
Von Barbara Klauß
Heidelberg/Walldorf. Es geht um den Wunsch nach Einfluss bei Europas größtem Softwarekonzern – und um eine Menge Geld. Vor dem Heidelberger Landgericht treffen in dieser Woche ein Aufsichtsratsmitglied und ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der Walldorfer SAP aufeinander. Verhandelt wird einem Gerichtssprecher zufolge über ein Honorar, dass der eine dem anderen versprochen haben soll "als Gegenleistung für Unterstützungsleistungen zur Erlangung eines Postens als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat". Dieser Rechtsstreit könnte Beobachtern zufolge Licht bringen in Vorgänge rund um die Aufsichtsratswahl beim Softwarekonzern im Jahr 2012, für Empörung gesorgt hatte.
Im Aufsichtsrat des Konzerns, der den Vorstand beraten und überwachen soll, sitzen neben Vertretern der Anteilseigner auch solche der Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmervertreter wurden damals – ähnlich wie wir es nun von der Präsidentenwahl in den USA kennen – in einer Delegiertenwahl bestimmt: Die Mitarbeiter bestimmten Wahlmänner, die dann entschieden, wer ins Kontrollgremium einziehen durfte.
Viele dieser Delegierten hatten sich zuvor auf die Wahl einer bestimmten Liste festgelegt. Die Liste des Mannes, der nun vor Gericht versucht, sein Honorar einzuklagen, hätte demnach so viele Delegiertenstimmen erhalten müssen, dass sowohl er als auch der Zweitplatzierte in den Aufsichtsrat eingezogen wäre. Bei der Wahl jedoch erhielt die Liste – für Beobachter vollkommen überraschend – deutlich weniger Delegiertenstimmen. Nur der Listenführer bekam einen Posten im Kontrollgremium, der Listenzweite, der damalige Betriebsratsvorsitzende, nicht. Dafür wurde ein Kandidat Aufseher, dessen Liste plötzlich mehr Delegiertenstimmen bekam, als ihr zugerechnet worden waren: der nun Beklagte. "Nach der Konstellation damals hatte er eigentlich überhaupt keine Chance, in den Aufsichtsrat zu kommen", erklärt jemand, der nicht namentlich genannt werden will. Die Ereignisse sorgten für Aufregung. "Einigen sind nach der Auszählung die Gesichtszüge entgleist", sagte ein Beteiligter kurz nach der Wahl. Der damalige Betriebsratsvorsitzende schrieb in einer Stellungnahme: "Das ist unfassbar."
Um die Posten im SAP-Aufsichtsrat gab es schon häufiger heftige Auseinandersetzungen. Sie sind begehrt – und lukrativ: Im Jahr 2019 erhielt ein Kontrolleur bei SAP laut Geschäftsbericht eine feste jährliche Vergütung von mindestens 165.000 Euro plus weitere Zahlungen für die Ausschussarbeit. Vorsorglich wies der Konzern bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter im vergangenen Jahr darauf hin, dass diffamierende Angriffe gegen andere Kandidaten, Mitarbeiter und das Unternehmen zu unterlassen seien.
Nach der Wahl 2012 rätselten viele, weshalb sich die Wahlmänner plötzlich umentschieden und ihre Stimme einer anderen Liste gegeben hatten. Diese Frage, meinen Beobachter nun, könnte der aktuelle Rechtsstreit vor dem Heidelberger Landgericht womöglich beantworten: Bei diesem Fall steht der Vorwurf im Raum, dass der Kläger Delegierte dazu gebracht haben soll, kurzfristig das Lager zu wechseln und für den Beklagten zu stimmen. Über diese Unterstützung und die finanzielle Gegenleistung hierfür (laut Gericht ein mittlerer sechsstelliger Betrag) sollen Kläger und Beklagter sogar einen Vertrag abgeschlossen haben. Streitig ist nun vor Gericht nicht nur der Inhalt der behaupteten Unterstützung, sondern auch die Echtheit der Unterschrift des Beklagten.
Die Wahl 2012 war "ein Skandal", erinnert sich einer der Beobachter. Es habe Entsetzen ausgelöst, dass die Stimmen nicht dort gelandet seien, wo sie hingehört hätten. Mit allem, was er heute weiß, meint er: "Meines Erachtens liegt hier ein Stimmenkauf vor." Sollte das so sein, würde das seiner Ansicht nach einen "riesigen Reputationsschaden für das Kontrollgremium" bedeuten. Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme gegen Geld – das seien Eigenschaften, die für einen Aufsichtsrat inakzeptabel seien.
Als eklatante Verletzung jeglicher demokratischer Grundsätze würde ein anderer einen solchen Vorgang werten. "Das wäre einfach nur schrecklich. Und ein Desaster für die Beschäftigten."
Seit 2015 werden die Arbeitnehmervertreter im SAP-Aufsichtsrat übrigens nicht mehr durch eine Delegiertenwahl bestimmt, sondern durch eine Urwahl. Eine Entscheidung der Mitarbeiter – und wohl auch eine Lehre aus der Aufsichtsratswahl im Jahr 2012. Der Kläger hat SAP inzwischen verlassen. Der Konzern hatte sich auf Anfrage nicht zu der Klage geäußert: "Es handelt sich um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen einem Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und einem ehemaligen SAP-Mitarbeiter", erklärte ein Unternehmenssprecher. "In das aktuell zwischen diesen Parteien laufende Verfahren ist SAP nicht involviert, so dass wir hierzu keine Stellungnahme abgeben können."
Update: Montag, 9. November 2020, 20.47 Uhr
Von Matthias Kros
Heidelberg. Vor dem Landgericht Heidelberg wird in der kommenden Woche ein ganz besonderer Rechtsstreit fortgesetzt. Dabei fordert ein früherer Mitarbeiter der Walldorfer SAP ein "Honorar für Unterstützungsleistungen" von einem Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat des Softwarekonzerns (Aktenzeichen: 2 O 17/16). Laut einem Gerichtssprecher geht es um 10.000 Euro aus einem mittleren sechsstelligen Betrag, den der Beklagte dem Kläger "als Gegenleistung für Unterstützungsleistungen zur Erlangung eines Postens als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat versprochen haben soll". Streitig sei neben dem Inhalt der behaupteten Unterstützungsleistungen auch bereits die Echtheit der Unterschrift des Beklagten, die der Kläger im Prozess vorgelegt hat. Die Kammer habe deshalb zur Durchführung der Beweisaufnahme am kommenden Mittwoch eine Schriftsachverständige geladen. Den Angaben zufolge war auch der Kläger zeitweise als Arbeitnehmervertreter im 18-köpfigen Aufsichtsrat der SAP gewesen.
Weitere Details zum Prozess nannte der Gerichtssprecher nicht. Auch die SAP hielt sich zurück: "Es handelt sich um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen einem Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und einem ehemaligen SAP-Mitarbeiter", sagte ein Unternehmenssprecher. "In das aktuell zwischen diesen Parteien laufende Verfahren ist SAP nicht involviert, so dass wir hierzu keine Stellungnahme abgeben können".
Dem Vernehmen nach läuft der Prozess (mit Unterbrechungen) bereits seit 2015. Das Gericht hatte bislang allerdings nicht darüber informiert. Vor Prozessbeginn fanden die Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der SAP als sogenannte Delegiertenwahl statt. Das ist bei Unternehmen mit großer Belegschaft ein übliches Verfahren. Dabei bestimmen von der Belegschaft gewählte Delegierte, wer die Posten in dem Kontrollgremium erhält.
Um die Unterstützung dieser Delegierten zu erhalten, soll nun der Beklagte die Hilfe des Klägers in Anspruch genommen haben. Diese Unterstützung soll darin bestanden haben, dass der Kläger Delegierte, die in der Regel bestimmte Listen vertraten, dazu brachte, kurzfristig das Lager zu wechseln und für den Beklagten zu stimmen, der dann tatsächlich in den Aufsichtsrat einziehen konnte.
Für diese Unterstützung mit finanzieller Gegenleistung sollen Kläger und Beklagter sogar einen Vertrag abgeschlossen haben. Um die Echtheit der Unterschriften unter diesem Vertrag dürfte es bei dem Gerichtstermin am kommenden Mittwoch gehen. Die Posten im Aufsichtsrat der SAP sind begehrt, weil sie direkten Einfluss auf die Geschicke des Konzerns versprechen und entsprechend lukrativ sind. Laut Geschäftsbericht erhielt ein Aufsichtsrat bei SAP 2019 eine feste jährliche Vergütung von mindestens 165.000 Euro plus weitere Zahlungen für die Ausschussarbeit.
Entsprechend finden bei dem Softwarekonzern in der von Akademikern geprägten Belegschaft regelmäßig regelrechte Wahlkämpfe statt. Bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen daher sogar sogenannte "Grundprinzipien der Wahlwerbung" präsentiert. Darin wurde beispielsweise an die "Wahrung des Betriebsfriedens" erinnert. Diffamierende Angriffe gegen andere Kandidaten, Mitarbeiter oder das Unternehmen selbst seien zu unterlassen, hieß es weiter.
Seit dem Jahr 2015 findet die Wahl der Arbeitnehmervertreter im SAP-Aufsichtsrat als Urwahl statt. Dafür hatten sich die Mitarbeiter selbst entschieden. Dabei geht es um die sechs Arbeitnehmersitze, um die sich jeder SAP-Mitarbeiter bewerben kann. Weitere drei entsendet der Europäische Betriebsrat. Der Wechsel des Wahlverfahrens war damals auch eine Lehre aus der Aufsichtsratswahl im Jahr 2012. Damals hatten Delegierte kurz vor der Wahl das Lager gewechselt. Einzelne Kandidaten, die sich schon sicher in dem Kontrollgremium wähnten, zogen plötzlich doch nicht ein.