Plus Hersteller zufrieden

EuGH erlaubt "Balsamico" aus Deutschland

Lebensmittel sind in Italien ein herausragender Wirtschafts- und Tourismusfaktor. Eine Produzentenvereinigung aus Modena beanspruchte die Nutzung des Begriffs "Balsamico" für sich.

04.12.2019 UPDATE: 04.12.2019 10:43 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden
EuGH Luxemburg
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: «Balsamico» aus Deutschland ist rechtens" entschieden dort die Richter. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Luxemburg. (dpa) Essig-Produkte aus Deutschland dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin als "Balsamico" vertrieben werden. "Balsamico" sei kein speziell geschützter Begriff, befanden die obersten EU-Richter in Luxemburg (Rechtssache C-432/18). Deutsche Hersteller zeigten sich zufrieden.

Hintergrund des Urteils war ein Streit zwischen italienischen

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