EuGH erlaubt "Balsamico" aus Deutschland
Lebensmittel sind in Italien ein herausragender Wirtschafts- und Tourismusfaktor. Eine Produzentenvereinigung aus Modena beanspruchte die Nutzung des Begriffs "Balsamico" für sich.
Luxemburg. (dpa) Essig-Produkte aus Deutschland dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin als "Balsamico" vertrieben werden. "Balsamico" sei kein speziell geschützter Begriff, befanden die obersten EU-Richter in Luxemburg (Rechtssache C-432/18). Deutsche Hersteller zeigten sich zufrieden.
Hintergrund des Urteils war ein Streit zwischen italienischen
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