Geschlossene Cafés: Die Gastronomie leidet besonders unter der Pandemie. Foto: dpa
Von Barbara Klauß
Berlin/Stuttgart/Heidelberg. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die betroffenen Unternehmen abzufedern, hat die Bundesregierung verschiedene Hilfs-Maßnahmen auf den Weg gebracht. So gibt es – neben den November- und Dezemberhilfen für Betriebe, die von den Schließungen im November und Dezember betroffen sind, wie etwa Gastronomie – auch Überbrückungshilfen: Kleine und mittlere Firmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die in der Corona-Krise hohe Umsatzeinbrüche haben, erhalten bis zu 50.000 Euro monatlich. Doch wurden die Gelder aus der Überbrückungshilfe II, die die Fördermonate September bis Dezember umfasst, in Baden-Württemberg bislang noch nicht ausbezahlt, wie eine Sprecherin der L-Bank bestätigt hat.
Für Gunter Arlt, Personalberater aus Heidelberg, ein Unding, wie er mit Blick auf die vielen Unternehmen sagt, "die seit Monaten auf das Geld warten" und von denen einige von einer Insolvenz bedroht seien. Er selbst hat Anfang November über seinen Steuerberater den Antrag auf Überbrückungshilfe II eingereicht. Gedl geflossen ist bislang jedoch noch nicht. Seit dem ersten Lockdown im März seien seine Umsätze bis September um 80 bis 90 Prozent zurückgegangen, wie er sagt. Inzwischen hätten sie sich jedoch wieder stabilisiert. Für das kommenden Jahr geht er von einer positiven Prognose aus.
Es gehe ihm nicht um sich, betont Arlt, doch dass die Soforthilfe II für die Monate September bis Dezember noch nicht ausgezahlt ist, ist aus seiner Sicht für die betroffenen Unternehmen "ein absoluter Skandal". Immerhin seien von der Bundesregierung schnelle Hilfen versprochen worden. "Die Unternehmen, die stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, werden allein gelassen."
Bei der L-Bank, die in Baden-Württemberg für die Antragsbearbeitung zuständig ist, hat man Verständnis für die Unruhe bei den betroffenen Unternehmen, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitgeteilt hat. Sie versichert, dass man "mit hoher Priorität an den Überbrückungshilfen II" arbeite. Dass bislang noch keine Auszahlung erfolgt sei, liege daran, dass die beihilferechtliche Genehmigung der EU für die Überbrückungshilfe II erst am 20. November erteilt worden sei. "Sie ist die Grundlage für Genehmigung und Auszahlung des Bundesprogramms Überbrückungshilfe II", so die Sprecherin.
Stand Freitag lagen der L-Bank rund 5800 Anträge vor. "Die Antragsbearbeitung ist läuft, der Abgleich von Anträgen mit der Oberfinanzdirektion ist in die Wege geleitet", so die Sprecherin weiter. Die ersten Bewilligungen sollten Anfang dieser Woche erfolgen, im Anschluss – in einem automatisierten Verfahren – die Auszahlung an die Unternehmen. "Wir bitten vor diesem Hintergrund noch um etwas Geduld", so die Sprecherin.
Am vergangenen Freitag hatte die Bundesregierung die Überbrückungshilfen, die zunächst bis Jahresende befristete waren, bis Ende Juni 2021 verlängert. Bei dieser "Überbrückungshilfe III" werden die Höchstsummen deutlich erweitert. Im Bundeshaushalt 2021 sind für die Finanzhilfen insgesamt fast 40 Milliarden Euro eingeplant. Die Bundesregierung kündigte außerdem an, Firmen stärker zu helfen, die bisher keinen Zugang zu geltenden Hilfen haben.