Arbeitsecke bleibt Privatvergnügen
Für ein Arbeitszimmer haben viele keinen Platz. Bei einer Arbeitsecke im Wohnzimmer spielt das Finanzamt aber nicht mit.
Von Daniela Wiegmann
Heute im Homeoffice, morgen in der Firma: Für viele Arbeitnehmer in Deutschland gehört die regelmäßige Arbeit von zu Hause längst zum Alltag. In der Steuererklärung können die Kosten für den häuslichen Arbeitsplatz aber meistens nicht geltend gemacht werden. Hoffnungen auf eine Lockerung der strengen Regeln hat der Bundesfinanzhof in München am Mittwoch zerschlagen.
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