Für das DFB-Sportgericht ist das "Phantomtor" ein Tor
Hoffenheims Einspruch wurde zurückgewiesen - jetzt überlegt Verein, ob er in die nächste Instanz geht.

Nach rund 90-minütiger Verhandlung und anschließender Beratung in der Frankfurter DFB-Zentrale berief sich das Sportgericht auf eine Tatsachenentscheidung durch Referee Brych. "Ich habe gedacht, der Ball geht am Tor vorbei. Ich habe den Ball aus den Augen verloren durch eine Sichtbehinderung", erklärte der als Zeuge geladene Unparteiische. "Danach habe ich gesehen: Der Ball lag im Tor." Kießling hatte ans Außennetz geköpft, der Ball war durch ein Loch im Netz ins Tor gelangt.
Kießling selbst dachte bei seinem Phantomtor im ersten Moment, Hoffenheims Torwart Koen Casteels hätte den Ball noch ins Netz gelenkt. "Ich sehe den Ball Richtung Außennetz fliegen, die Sicht war versperrt, ich sehe den Einschlag nicht, aber dass der Ball dann im Tor war", sagte Kießling am Montag. Leverkusens Sportdirektor Rudi Völler hatte erneut dafür plädiert, die letzten 22 Minuten noch einmal zu spielen - ohne Erfolg.
Die TSG 1899 Hoffenheim hat es nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts zu Stefan Kießlings Phantomtor offen gelassen, ob sie Einspruch einlegt. "Wir prüfen das", sagte Alexander Rosen, Leiter Profifußball des Bundesligisten aus dem Kraichgau, am Montag in Frankfurt/Main und erklärte in einer ersten Reaktion: "Wir sind zunächst unheimlich enttäuscht." Der Verein will das weitere Vorgehen erst einmal mit Trainer Markus Gisdol absprechen.
(dpa) (Update: 14.45 Uhr, 28.10.13)