Wurde ein Plakat an gleicher Stelle abgehängt?
Das führt Kläger Georg S. in seiner Berufungsbegründung an - Er bekam einen Tipp vom Eppelheimer Bauhof
Eppelheim. (aham) Der Anwalt hatte es schon angekündigt, Kläger Georg S. hat am Freitag nun die Katze aus dem Sack gelassen. Ihre Begründung, warum der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung entsprechen sollte, enthält tatsächlich einen neuen Aspekt. Und der birgt einige Brisanz.
Der Eppelheimer hat bekanntlich gegen die Bürgermeisterwahl vom Oktober
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