Burg Steinsberg wird nachts nicht mehr angestrahlt
So oder so: Das Licht bleibt aus. Nun gelten Regeln aus dem Naturschutzgesetz.

Sinsheim-Weiler. (zg/tk) "Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung" – hinter diesem Wortungetüm hat sich das Verbot der Beleuchtung öffentlicher "Nichtwohngebäude" in der Nacht verborgen, das – wie aus dem Rathaus zu erfahren ist – inzwischen ausgelaufen ist. Allerdings griffen nun wieder "die Regelungen des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg", welches die Beleuchtung
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