Seelsorgeeinheit Leimen

Beleuchtungsverbot der Kirchen ist rechtens

Das Wirtschaftsministerium erklärte zunächst, dass Kirchen vom Verbot ausgenommen seien. Nun ruderte man zurück: Bei der Rechtsauslegung sei "ein interner Fehler passiert".

22.09.2022 UPDATE: 21.09.2022 09:22 Uhr 1 Minute, 36 Sekunden
Die Beleuchtung von Kirchen wie hier in Nußloch sorgt weiter für Irritation. Foto: Alex

Leimen/Nußloch/Sandhausen. (lesa) Dürfen Kirchen nach Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung zum 1. September beleuchtet werden? Diese Frage erregte in der vergangenen Woche bekanntlich große Aufmerksamkeit in der Region Heidelberg: Die Erzdiözese verkündete, dass die Außenbeleuchtung von Kirchen gemäß Verordnung verboten sei. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums versicherte auf mehrfache RNZ-Nachfrage am Freitag, dass Kirchen vom Verbot ausgenommen seien. Und Arul Lourdu, Leiter der Seelsorgeeinheit Leimen-Nußloch-Sandhausen, setzte sich für die nächtliche Beleuchtung der Kirchen ein, die Armen, Kranken und Einsamen Halt und Trost biete.

Nun aber macht die Bundesbehörde auf erneute RNZ-Nachfrage am Dienstagnachmittag einen Rückzieher: Kirchen seien ebenso vom Beleuchtungsverbot betroffen wie öffentliche Gebäude – zumindest wenn sie "als juristische Personen des öffentlichen Rechts organisiert sind". Ein Sprecher sagte: "Bei der Rechtsauslegung ist ein interner Fehler passiert."

Damit steht fest: Sandhausens Rathauschef Hakan Günes hatte Recht, als er die Beleuchtung der katholischen Kirche untersagte. In seiner Begründung verweist er auf die ehemalige Synagoge, die der Gemeinde gehört. "Es wäre moralisch nicht richtig gewesen, hier die Beleuchtung aufgrund der Verordnung abzuschalten und die Kirchen weiterhin beleuchtet zu lassen", sagte Günes.

Der Jurist betont aber neben der "effektiven und lösungsorientierten" Arbeit in der Krise auch noch vor der Klarstellung aus Berlin, "dass es dem Bundeswirtschaftsministerium durchaus ein Leichtes gewesen wäre, in der Verordnungsbegründung in einem Satz auf die Kirchen einzugehen und eine klare sowie unmissverständliche Regelung zu treffen".

Die Verwirrung um die Kirchenbeleuchtung hatte laut Lourdu indes zu Gesprächen zwischen ihm und den Bürgermeistern Nußlochs und Leimens geführt. Mit seiner Haltung habe er "keinen Konflikt", sondern eine "gemeinsame Lösung für Probleme der Gesellschaft" angestrebt. Mit Joachim Förster und Hans D. Reinwald habe er einen Kompromiss erarbeitet, der sowohl Energie spare, als auch den Gläubigen ihr Licht in der Nacht bewahre. Die Idee: Nur jeweils ein einziges Licht an St. Laurentius in Nußloch und Herz-Jesu in Leimen leuchten zu lassen. "Unwahrscheinlich viele sagen, sie brauchen das", bekräftigte Lourdu.

Auch interessant
Seelsorgeeinheit Leimen: Pfarrer Lourdu will das Licht nicht ausschalten
Seelsorgeeinheit Leimen: Die Kirchen-Beleuchtung scheidet die Geister

Doch seit Dienstagnachmittag ist das hinfällig. "Auch beim Verbot der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern werden neben den Gebäuden der öffentlichen Verwaltung seitens der Kommunen, der Länder und des Bundes gleichermaßen Gebäude der Kirchen regelmäßig miterfasst", stellt ein Ministeriumssprecher klar.

Lourdu reagiert pragmatisch: "Wenn es halt doch so ist, geht es wohl nicht." Er wünsche sich aber, dass "der Staat" mit Fachleuten wie Psychologen spreche, um zu schauen, "was für die Menschen getan werden kann". Ebenso wie er das Gespräch mit den Bürgermeistern gesucht habe.

Dieser Artikel wurde geschrieben von:
(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.