27-jähriger Leimener zerstört mit Hackbeil die Wohnung
Der Leimener musste sich vor dem Landgericht verantworten und landet nun in einer Entziehungsanstalt.

Leimen/Wiesloch/Heidelberg. (lesa) Weil er mit einem Hackbeil in seiner Leimener Wohnung gewütet und dann wenige Tage später seine Mutter in deren Wohnung in Wiesloch beleidigt und "körperlich misshandelt" hat, stand ein 27-jähriger Leimener nun vor dem Landgericht Heidelberg. Der Vorwurf: Körperverletzung. Anstatt eines Strafverfahrens durchlief der Angeklagte jedoch ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dieses erfolgt, wenn ein normales Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder andauernder Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten nicht praktikabel ist. Der Leimener leidet unter einer durch Drogen verursachten Psychose.
Beide Taten, die ihm nun vor dem Landgericht vorgeworfen wurden, hatten sich im Frühjahr ereignet. Im März soll der Leimener in seiner Mietwohnung in der Großen Kreisstadt mit einem Hackbeil deren komplette Einrichtung sowie die Wohnungssubstanz zerstört haben. Die dabei entstandene Schadenssumme beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf rund 10.000 Euro. Nachdem der 27-Jährige kurz darauf seine Mutter attackiert hatte, wurde er aufgrund der "drogeninduzierten Psychose" in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus einstweilig untergebracht, in dem er bis zur Verhandlung saß.
In der Hauptverhandlung räumte der 27-Jährige die ihm vorgeworfenen Taten nun weitgehend ein. In ihren Plädoyers waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung weitgehend einig: Sie forderten für den Angeklagten die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Dem folgte die Große Strafkammer und ordnete die Unterbringung in einer solchen Einrichtung an. Das Urteil, so teilte Gerichtssprecherin Ina Untersteller auf Nachfrage der RNZ mit, ist bereits rechtskräftig. Untersteller gab auch eine Prognose zur Dauer jener Maßnahme ab. "Wie lange die Unterbringung dauert, ist unterschiedlich", teilte sie mit. "Im Durchschnitt sind es rund zwei Jahre."




