Ausweitung der Bettensteuer?
Besonders Geschäftsreisende wären davon wohl betroffen.
Neckargemünd. (cm) Die sogenannte Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Und sie kann nicht nur von touristischen Übernachtungsgästen verlangt werden, sondern auch von Geschäftsreisenden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in dieser Woche beschlossen. Diese Nachricht hat man auch in Neckargemünd mit Interesse verfolgt. Denn die Stadt am Neckar hat Ende des vergangenen Jahres eine
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