Ausweitung der Bettensteuer?
Besonders Geschäftsreisende wären davon wohl betroffen.

Archivfoto: Alex
Neckargemünd. (cm) Die sogenannte Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Und sie kann nicht nur von touristischen Übernachtungsgästen verlangt werden, sondern auch von Geschäftsreisenden.




