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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab 2026

Die Stadt stellte den Beirat das weitere Vorgehen vor. Es gab dabei auch harsche Kritik an Bund und Land.

08.12.2023 UPDATE: 08.12.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 43 Sekunden
Schulkinder nehmen am Unterricht in einer Grundschule teil. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Weinheim. (web) Eltern von Grundschülern haben ab dem Beginn des Schuljahrs 2026/27 einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder. So schreibt es der Bund vor. 2026 soll es mit den ersten Klassen losgehen, bis 2029 werden alle Grundschüler berücksichtigt. Was bedeutet das für Weinheim? Bildungsamtsleiterin Carmen Harmand und OB Manuel Just versuchten am Mittwoch im Kinder-

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