Weinheim

Förderer und Stadt müssen tiefer in die Tasche greifen

Die Digitalisierung der Weinheimer Schulen läuft voran. Der letzte Abschnitt wird teuer und aufwendig.

18.03.2022 UPDATE: 19.03.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 7 Sekunden
Lange Kabel für ein schnelles Internet und mehr Digitalisierung: Nach den Osterferien ist mit dem Werner-Heisenberg-Gymnasium die letzte Schule dran. Symbolfoto: Dorn

Weinheim. (cis) Dank des Digital-Pakts des Bundes bringt Weinheim seine Schulen in Sachen Digitalisierung auf den neuesten Stand. Mit dem Werner-Heisenberg-Gymnasium (WHG) folgt ab den Osterferien die letzte Schule. Es ist das aufwendigste und auch teuerste aller Projekte. Insgesamt 18 Abschnitte sind im Rahmen der Maßnahme abzuarbeiten. Teuer wurde es bereits für die Stadt, denn beim Honorar des Planungsbüros, das für das WHG zuständig ist, muss man ziemlich drauflegen. Auch das Honorar des Büros, das die Maßnahmen an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule begleitet hat, wird teurer.

Die Debatte dazu am Mittwoch im Ausschuss für Technik, Umwelt und Stadtverwaltung war unaufgeregt, obwohl OB Manuel Just eingangs erklärte, dass man die Erhöhungen durchaus kritisch hinterfragen könnte. Immerhin stehen für die DBS statt geplanter 93.506 Euro Honorarkosten nun 151.377 Euro zu Buche, beim WHG sind es sogar 222.320 Euro statt der angebotenen 64.431 Euro. Grund: Die Stadt hatte zu geringe Kostenannahmen getroffen. Weinheim hat sich früh die Planungsbüros ins Boot geholt, um sicherzugehen, dass man die zeitlichen Fristen einhalten kann – die Fördergelder des Digital-Pakts bedingen eine Abrechnung der Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2024.

Alle möglichen Fördergelder werden abgerufen

In der Verwaltung wurde daher lediglich eine Vorgabe erstellt, die vorerst nur die reine Digitalisierung samt Mindestausstattung pro Klassenzimmer vorsah; die komplette Bestandsaufnahme blieb aufgrund des zeitlichen Drucks aus. Sie sollte erst im zweiten Schritt durch das beauftragte Büro erfolgen. "Wir waren bei den Leistungsphasen eins bis drei noch etwas im Blindflug unterwegs", räumte OB Just ein. Die im Rahmen der jeweiligen Bestandsaufnahme ermittelten Kosten übertrafen dann auch in beiden Schulen bei Weitem die Kostenansätze.

So ermittelten die Fachplaner bei der DBS Kosten von insgesamt 424.659 Euro, während nur 200.000 Euro angesetzt waren. Beim WHG hatte man mit 145.000 Euro für das Grundpaket kalkuliert, am Ende stand bei den Planern eine Summe von 808.757 Euro. Da sich das Honorar der Planungsbüros an der Auftragssumme orientiert, musste dieses entsprechend angehoben werden für die Leistungsphasen eins bis drei. Zudem wurden die jeweiligen Büros im Nachhinein mit den weiteren von ihnen ausgeführten Leistungsphasen fünf bis neun beauftragt. Durch Submissionsgewinne und Einsparungen aufgrund von Optimierung bei bereits durchgeführten Digitalisierungen an anderen Schulen konnten die Mehrkosten im Haushalt aufgefangen werden.

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Kritik war aus dem Gremium nicht zu hören, stattdessen fasste man einen einstimmigen Beschluss. Es sei wichtig gewesen, den ersten Schritt zu machen und in eine Grobplanung einzusteigen, so die GAL. Für die CDU war die Digitalisierung der Schulen zwingend und die Absegnung der Kostenerhöhung ein Zeichen an die Eltern, dass man keine Kosten scheue. Für die FDP war die Digitalisierung der Schulen alternativlos, ob das auch für die Kosten gilt, sei hingegen fraglich. Auch die Freien Wähler machten sich Gedanken, ob man nicht hätte sparen können. Für Cornelia Lauinger, Leiterin des Amts für Immobilienwirtschaft, war das keine Frage: "Es waren alles Leistungen, die notwendig waren, die man aber anfangs nicht konkretisieren konnte."

Erfreulich war die Mitteilung, dass die Honorare für Planungsleistungen förderfähig sind und man im Kostenrahmen bleibt. Wie hoch diese Kosten bisher sind, wollte Peter Zschippig, Leiter des Hochbauamts, nicht sagen: "Eine Zahl in den Raum werfen, wäre nicht seriös." Es gebe noch keine Gesamtabrechnung. Er bekräftigte, dass alle Fördergelder abgerufen werden. Weinheim erhält aus dem Topf rund 1,7 Millionen Euro. Voraussetzung ist, dass die Stadt einen Eigenanteil von 20 Prozent der förderfähigen Kosten trägt.

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