Rehkitze totgemäht? Prozess wegen Misshandlung von Tieren beginnt
In Weinheim wird eine Mähaktion bei Laudenbach aufgearbeitet, die tragisch endete.

Weinheim. (dpa/lsw) Sie sollen gewusst haben, dass sich Rehkitze im Gras aufhielten und mähten die Wiesen dennoch - wegen des Vorwurfs der rohen Tiermisshandlung stehen von Dienstag (9.30 Uhr) an vier Männer vor dem Amtsgericht Weinheim. Bei der Mähaktion in Laudenbach (Rhein-Neckar-Kreis) waren laut Staatsanwaltschaft Mannheim mindestens drei Rehbabys von den Mähfahrzeugen erfasst und lebensgefährlich verletzt worden. Die Tiere seien dann am Rand der Felder abgelegt und nach Ende der Arbeiten von einem der Männer erschlagen worden, so die Anklagebehörde weiter.
Zur Verhandlung kommt es, weil alle Angeklagten zuvor von der Staatsanwaltschaft verhängte Strafbefehle nicht akzeptiert hatten. Die Männer hätten je nach Einkommen zwischen 4500 und 10 000 Euro zahlen müssen. Dagegen legten sie Einspruch ein.
Update: Dienstag, 30. Mai 2023, 09.14 Uhr
Drei Reh-Kitze sind tot, vier Bürger stehen nun vor Gericht
Weinheim/Region. (web) Tierrettungs- und Tierschutzorganisationen appellieren wieder und wieder an die Landwirte: Sie und andere Besitzer von Wiesen müssen die Nutzflächen vor der Mahd nach Wildtieren absuchen lassen, die dort ihren Nachwuchs zur Welt bringen.
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Sollte doch mal ein Tier ins Mähwerk geraden, ist professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Die Aufrufe lassen keineswegs alle Bauern kalt. So berichtet die Rehkitzrettung Weinheim und Umgebung auf ihrer Facebook-Seite durchaus auch von kooperativen Landwirten, die die ehrenamtlichen Tierretter bei ihren frühmorgendlichen Suchaktionen unterstützen und ihnen sogar frische Eier fürs wohlverdiente Frühstück danach mitgeben. Andere leisten sich dagegen nach wie vor Fehltritte. Ein mutmaßlich derartig gelagerter Fall wird am Dienstag, 30. Mai, vor dem Amtsgericht in Weinheim aufgearbeitet.
Rat der Tierretter ignoriert?
Das Amtsgericht verhandelt ein Strafverfahren gegen vier Odenwälder Bürger, geboren in den Jahren 1958, 1968, 1987 und 1991. Ihnen wird rohe Tiermisshandlung in drei Fällen vorgeworfen. Dies geht aus einer Mitteilung des Amtsgerichts hervor. Gegen alle vier Angeklagten war zunächst auf ...
Weinheim. (dpa/lsw) Sie sollen gewusst haben, dass sich Rehkitze im Gras aufhielten und mähten die Wiesen dennoch - wegen des Vorwurfs der rohen Tiermisshandlung stehen von Dienstag (9.30 Uhr) an vier Männer vor dem Amtsgericht Weinheim. Bei der Mähaktion in Laudenbach (Rhein-Neckar-Kreis) waren laut Staatsanwaltschaft Mannheim mindestens drei Rehbabys von den Mähfahrzeugen erfasst und lebensgefährlich verletzt worden. Die Tiere seien dann am Rand der Felder abgelegt und nach Ende der Arbeiten von einem der Männer erschlagen worden, so die Anklagebehörde weiter.
Zur Verhandlung kommt es, weil alle Angeklagten zuvor von der Staatsanwaltschaft verhängte Strafbefehle nicht akzeptiert hatten. Die Männer hätten je nach Einkommen zwischen 4500 und 10 000 Euro zahlen müssen. Dagegen legten sie Einspruch ein.
Update: Dienstag, 30. Mai 2023, 09.14 Uhr
Drei Reh-Kitze sind tot, vier Bürger stehen nun vor Gericht
Weinheim/Region. (web) Tierrettungs- und Tierschutzorganisationen appellieren wieder und wieder an die Landwirte: Sie und andere Besitzer von Wiesen müssen die Nutzflächen vor der Mahd nach Wildtieren absuchen lassen, die dort ihren Nachwuchs zur Welt bringen.
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Sollte doch mal ein Tier ins Mähwerk geraden, ist professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Die Aufrufe lassen keineswegs alle Bauern kalt. So berichtet die Rehkitzrettung Weinheim und Umgebung auf ihrer Facebook-Seite durchaus auch von kooperativen Landwirten, die die ehrenamtlichen Tierretter bei ihren frühmorgendlichen Suchaktionen unterstützen und ihnen sogar frische Eier fürs wohlverdiente Frühstück danach mitgeben. Andere leisten sich dagegen nach wie vor Fehltritte. Ein mutmaßlich derartig gelagerter Fall wird am Dienstag, 30. Mai, vor dem Amtsgericht in Weinheim aufgearbeitet.
Rat der Tierretter ignoriert?
Das Amtsgericht verhandelt ein Strafverfahren gegen vier Odenwälder Bürger, geboren in den Jahren 1958, 1968, 1987 und 1991. Ihnen wird rohe Tiermisshandlung in drei Fällen vorgeworfen. Dies geht aus einer Mitteilung des Amtsgerichts hervor. Gegen alle vier Angeklagten war zunächst auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim ein Strafbefehl ergangen, wobei – den unterschiedlichen mutmaßlichen Tatbeiträgen und Einkommensverhältnissen geschuldet – verschieden hohe Geldstrafen verhängt worden waren. Viel Geld war’s in allen Fällen: Die Beträge bewegten sich zwischen 4500 und 10.000 Euro. Die Betroffenen legten jeweils Einspruch ein, sodass der Sachverhalt nun in einer Hauptverhandlung zu klären ist. Dabei müssen die vier Odenwälder auf der Weinheimer Anklagebank Platz nehmen.
Was war passiert? Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ermittelt, dass die vier Angeklagten in Laudenbach Wiesen gemäht beziehungsweise die Mahd in Auftrag gegeben haben, obwohl ihnen aufgrund von Zeugenaussagen bekannt gewesen sei, dass noch mehrere Rehkitze auf den Flächen waren. Auf das Angebot von Angehörigen der Rehkitz-Rettung, auf unentgeltlicher Basis eine Menschenkette zu bilden und vor dem Mähfahrzeug herzulaufen, um die Tiere zu retten, gingen die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft nicht ein. Geeignete Maßnahmen zum Schutz der Tiere seien nicht veranlasst worden, so die Ermittlungsbehörde weiter. Die Angeklagten hätten somit billigend in Kauf genommen, dass Rehe mit dem Mähfahrzeug erfasst und getötet oder so schwer verletzt werden können, dass die Tiere getötet werden müssen.
In der Folge seien mindestens drei Rehkitze von den Mähfahrzeugen erfasst und beim Mähen lebensgefährlich verletzt worden. Die schwer verwundeten Tiere seien daraufhin am Rand der Wiese abgelegt worden, dann ging die Mahd weiter. Es sei also nicht umgehend der Jagdpächter informiert worden, der die Tiere waidgerecht und zeitnah von ihren Schmerzen hätte erlösen können. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten nicht zum Handy griffen, weil sie wussten, dass sie im Unrecht waren. Sie hätten es unterlassen, den Fachmann hinzuzuziehen, "um unangenehmen Nachfragen zu entgehen".
Stattdessen hätten sie sich untereinander abgesprochen. Als die landwirtschaftlichen Arbeiten abgeschlossen waren, habe einer der Angeklagten die Tiere erschlagen. Dabei habe er "aus einer gefühllosen, dem Leiden der Tiere gleichgültig gegenüberstehenden Gesinnung heraus billigend in Kauf genommen, dass den Rehkitzen zusätzlich erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt wurden", so der Vorwurf.