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Abtreibung mit Holocaust verglichen - Aktivist scheitert in Straßburg

Deutsche Gerichte hatten dem Weinheimer bereits in mehreren Fällen Vergleich verboten

20.09.2018 UPDATE: 20.09.2018 15:54 Uhr 44 Sekunden
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Foto: Jean-Christophe Bott/EPA/Archiv

Weinheim/Straßburg. (dpa) Der radikale Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Deutsche Gerichte hätten dem Mann zurecht in mehreren Fällen verboten, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag (Beschwerdenummer 3682/10 und

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