Feuerwerk im Spechbacher Ortskern bleibt erlaubt
Eine übergeordnete Regelung schützt besondere Gebäude und Orte. Der Antrag zu einem Extra-Abbrennverbot fand im Gemeinderat keine Mehrheit.
Von Christiane Barth
Spechbach. Feuerwerk in Wohngebieten, in denen Fachwerkhäuser stehen: Das kann buchstäblich brenzlig werden. Die Kirchenstraße im alten Ortskern wäre solch ein Wohngebiet mit möglicherweise erhöhter "Brandlast". Nun kam mit Blick auf Silvester im Gemeinderat eine Diskussion darüber auf, ob die Gemeinde ein Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände
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