Plus Silvester/Neujahr

Feuerwerk im Spechbacher Ortskern bleibt erlaubt

Eine übergeordnete Regelung schützt besondere Gebäude und Orte. Der Antrag zu einem Extra-Abbrennverbot fand im Gemeinderat keine Mehrheit.

31.12.2024 UPDATE: 31.12.2024 04:00 Uhr 2 Minuten, 49 Sekunden
Eine bundesweite Verordnung schütze Fachwerkhäuser wie das von Andreas Herbold ausreichend vor Feuerwerk-Abbrennen davor, meinte die Mehrheit im Gemeinderat. Foto: Barth

Von Christiane Barth

Spechbach. Feuerwerk in Wohngebieten, in denen Fachwerkhäuser stehen: Das kann buchstäblich brenzlig werden. Die Kirchenstraße im alten Ortskern wäre solch ein Wohngebiet mit möglicherweise erhöhter "Brandlast". Nun kam mit Blick auf Silvester im Gemeinderat eine Diskussion darüber auf, ob die Gemeinde ein Abbrennverbot pyrotechnischer Gegenstände

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