400.000-Euro-Spenderin darf sich ihr Grab aussuchen
Die Reservierung steht eigentlich der Friedhofsordnung entgegen. Doch eine Mehrheit im Gemeinderat wollte auf die Zuwendung nicht verzichten.
Von Sabine Hebbelmann
Nußloch. Darf sich eine Spenderin von 400.000 Euro einen Baum auf dem Friedhof aussuchen, an dem sie gerne bestattet werden möchte? Mit dieser ungewöhnlichen Frage musste sich der Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung beschäftigen. Denn die aktuelle Friedhofsordnung steht diesem Wunsch entgegen. Am Ende der Debatte stand die
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