In der Siedlerstraße wird der Kanal saniert
Dabei wird auch der Gehweg an einer Seite breiter. Die Vereine zahlen die Gestattungsgebühr für Ausschank nur noch tageweise.

Von Sabine Hebbelmann
Leimen. In der Siedlerstraße, einer der ältesten Straßen in St. Ilgen, wird der in die Jahre gekommene Kanal aus Steinzeug – also Keramik – ausgetauscht. Ersetzt werden soll er durch einen neuen Kanal aus Glasfaser-verstärktem Kunststoff, kurz "GFK" genannt. Über Details informierten Bauamtsleiter Holger Gera und Rudi Kuhn, Betriebsleiter der Stadtwerke Leimen, den Gemeinderat in dessen öffentlicher Sitzung. Der Kanal soll demnach in offener Bauweise erneuert und teilweise größer dimensioniert werden. Nur in der Stichstraße wird der vorhandene Betonkanal auf einer Länge von rund 50 Metern in geschlossener Bauweise im sogenannten Inliner-Verfahren saniert. Hierbei handelt es sich um eine grabenlose Methode zur Reparatur beschädigter Abwasserrohre. Weitere Themen dieser Sitzung waren ein Antrag der Freien Wähler und kleinere Formalien.
> Mehrere Rohrbrüche in den vergangenen Jahren ließen auch die Erneuerung der Trinkwasserleitung notwendig erscheinen. Und da die Straße schon einmal geöffnet wird, steht auch die Sanierung der Oberfläche an. Dabei wird der Verkehrsraum neu aufgeteilt. Bisher gibt es auf beiden Seiten schmale Gehwege. Nun wird auf der Südseite der Straße der Gehweg auf rund 1,45 Meter Standardbreite erweitert. Damit soll die Verkehrssicherheit für Fußgänger verbessert werden. Auf die Nordseite kommt ein Schrammbord mit 50 Zentimetern Breite. Verbreitert werden soll auch die Fahrbahn – und zwar in der Engstelle auf 4,80 Meter und ansonsten auf 5,05 Meter. Die Kosten werden mit rund 1,5 Millionen Euro beziffert. Der Gemeinderat nahm diese Maßnahme einstimmig an.
> Für die Fraktion der Freien Wähler hatte Britta Kettenmann beantragt, Vereine zu entlasten und die Gestattungsgebühren bei Veranstaltungen zu staffeln. Eine Gestattung wird zum Beispiel benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses vorübergehend Alkohol ausgeschenkt werden soll. Bisher fallen pauschal 60,30 Euro an. Bei einer eintägigen Veranstaltung kann die Hälfte auf Antrag erstattet werden. Vorgeschlagen wurden nun je nach der Dauer der Veranstaltung unterschiedliche Sätze von 20,10 Euro, 40,20 Euro und 60,30 Euro. Die "krummen" Beträge sind auf die vorgeschriebene Kalkulation zurückzuführen, die als Berechnungsgrundlage diente und von der aus rechtlichen Gründen nicht abgewichen werden kann. Damit entfiel die bisherige Möglichkeit für Vereine, auf Antrag 50 Prozent der Kosten für die Schankerlaubnis bei Tagesveranstaltungen erstatten zu lassen. Katharina Weinmann (Grüne) sprach sich dafür aus, nur diesen ersten Satz zu streichen. Die vollständige Kostenerstattung bei einer Benefizveranstaltung, bei der die Einnahmen für soziale Maßnahmen gespendet werden, wollte sie beibehalten. Der Gemeinderat votierte einstimmig für diese Änderungen.
> In nicht-öffentlicher Sitzung hatte der Rat einem Vergleichsbeschluss des Landgerichts Heidelberg zugestimmt, der den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betrifft.
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