PV-Anlagen künftig in der Altstadt erlaubt
Altstadtsatzung wird entsprechend novelliert. An einsehbaren Stellen müssen die Anlagen farblich ans Dach angepasst werden.

Von Axel Sturm
Ladenburg. Im Landtag wurde jüngst eine umfassende Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Kommunen dürfen demnach per Gestaltungssatzung nicht mehr verbieten, dass man mit Photovoltaikanlagen die äußere Gestaltung von Gebäuden verändert. Das betrifft auch die Ladenburger Altstadtsatzung.
Bisher untersagte diese, in der Altstadt Photovoltaik
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