Jugendliche glauben an Zukunft ihrer Räte
Ein neues Gesetz erlaubt eine Kandidatur bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren. Die Jugendgemeinderäte sehen darin keine Gefahr für ihre Gremien.

Region Heidelberg. (bmi/lew/luw) Mit dem neuen Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg dürfen Jugendliche ab 16 Jahren im kommenden Jahr nicht nur den Gemeinderat ihres Wohnortes wählen, sondern



