Jugendliche glauben an Zukunft ihrer Räte
Ein neues Gesetz erlaubt eine Kandidatur bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren. Die Jugendgemeinderäte sehen darin keine Gefahr für ihre Gremien.

Region Heidelberg. (bmi/lew/luw) Mit dem neuen Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg dürfen Jugendliche ab 16 Jahren im kommenden Jahr nicht nur den Gemeinderat ihres Wohnortes wählen, sondern auch selbst kandidieren. Was bedeutet das für die Jugendgemeinderäte? Werden sie dadurch überflüssig? Oder bedeutet die Gesetzesänderung sogar auf lange Sicht ihr Aus? Die RNZ hat sich in den
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