Manche Ladenburger hätten gern Anwohner-Parkausweise
Derzeit kann die Stadtverwaltung jedoch nichts unternehmen, um dies durchzusetzen.

Ladenburg. (mwg) Ein Vergleich von Ladenburg und Frankfurt liegt nicht unbedingt nahe. Während die hessische Metropole 747.000 Einwohner hat und knapp 248 Quadratkilometer groß ist, erstreckt sich die Römerstadt über beschaulichere 19 Quadratkilometer, auf denen etwas mehr als 11.500 Menschen leben. Und doch fiel kürzlich ebendieser Vergleich: "Die Parkplatzsituation ist wirklich schwierig in Ladenburg, selbst in Frankfurt hatten wir bessere Bedingungen", sagte Günter Steinmetz im November der RNZ. Steinmetz ist der zuständige Polier der Firma OBG Rhein-Neckar, die die Leitung der Martinshöfe-Baustelle innehat, und reagierte damit auf die Kritik von Edeka-Marktleiter Dieter Keller, dass Bauarbeiter jeden Morgen den Parkplatz vor dem Einkaufsmarkt belegen würden.
Ist der Parkdruck in Ladenburg tatsächlich derart groß? Und ist das besonders für Anwohner ein Problem? Geht es nach dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises, offenbar nicht. Zwar würden Bürger der Verwaltung immer wieder mitteilen, dass sie Anwohnerparkausweise möchten, sagt Nicole Hoffmann, die Referentin von Bürgermeister Stefan Schmutz. Allerdings könne die Stadt diese nicht ausstellen, da sie keine Straßenverkehrsbehörde sei. "Anfragen beim Kreis, Anwohnerparkausweise zu genehmigen, wurden bisher negativ entschieden."
Zuletzt sei das 2016 geschehen, bestätigt Silke Hartmann, Pressesprecherin des Landratsamts des Rhein-Neckar-Kreises, als die Straßenverkehrsbehörde den Wunsch nach Anwohnerparkausweisen mit der Stadtverwaltung, dem damals beauftragten Ingenieurbüro und der Polizei in der Verkehrskommission des Rhein-Neckar-Kreises erörtert und geprüft habe. Herausgekommen ist nichts.
In Ladenburg gibt es rund 300 öffentliche Parkplätze, die jedoch teilweise kostenpflichtig sind. In der Tiefgarage am Rathaus kann dagegen kostenlos geparkt werden, ein Großteil der Plätze ist unter anderem für Anwohner reserviert. Ob die gerade für die Altstadtbewohner ausreichen, ist aber fraglich.
Die rechtlichen Grundlagen für Bewohnerparkbevorrechtigungen, wie Anwohnerparkausweise im Behördendeutsch heißen, finden sich unter anderem in der Straßenverkehrsordnung. Dort steht unter Paragraf 45, die Straßenverkehrsbehörde kann Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere kennzeichnen, wenn es dort erheblichen Parkraummangel gibt. Hartmann sagt: "Grundsätzlich ist der Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen – dazu gehört auch das Parken – verfassungsrechtlich geschützt. Von daher sind Privilegierungen nur in den dort aufgeführten engen Grenzen möglich." Diese Voraussetzungen lägen in Ladenburg nicht vor.
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Derzeit kann die Stadt also nichts unternehmen, um doch Anwohnerparkausweise durchzusetzen. Allerdings hat der Gemeinderat die Verwaltung vor Kurzem beauftragt, zu prüfen, ob sie sich in der Lage sehe, die Aufgaben einer Straßenverkehrsbehörde selbst zu übernehmen. Eine Antwort steht noch aus. Generell wäre das aber möglich, sagt Kreis-Sprecherin Silke Hartmann. Kommunen mit mehr als 5000 Einwohnern können auf Antrag zu örtlichen Straßenverkehrsbehörden erklärt werden, "wenn sie für ihren Fachbereich ausreichend mit geeigneten Fachkräften besetzt sind". Über den Antrag entscheidet letztlich das Regierungspräsidium in Karlsruhe.
Im Unterschied zu den unteren Straßenverkehrsbehörden – wie dem Rhein-Neckar-Kreis –, erstreckt sich die Zuständigkeit der örtlichen Straßenverkehrsbehörden auf Gemeindestraßen. Dort können dann zum Beispiel auch Parkplätze für schwerbehinderte Menschen oder verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden.