Corona-Verstöße

Wenn Jugendliche in Wanderhütten feiern

Polizei stellt Schutzverordnungs-Verstöße in Heidelberg, Weinheim und Mannheim fest.

17.04.2021 UPDATE: 18.04.2021 19:45 Uhr 1 Minute, 9 Sekunden
Symbolfoto: dpa
Mannheim/Weinheim/Heidelberg. (RNZ) Die Polizei hat am Wochenende in der Region mehrere illegale Corona-Partys aufgelöst. In einer Wanderhütte in einem Wald in Weinheim nahe des Weihertalbrunnens feierten am späten Freitagabend zahlreiche Jugendliche eine Party, wie die Beamten mitteilten.

Der Lärm war den Angaben zufolge deutlich zu hören. Als zwei Streifenwagen über die Waldwege ankamen, flüchtete ein Großteil der Jugendlichen in den Wald. Um ihre Sachen zu holen, kamen den Angaben zufolge später einige von ihnen wieder zur Hütte zurück.

Sechs junge Leute im Alter von 15 und 16 Jahren werden nun eine Anzeige erhalten, hieß es. Mehrere Rucksäcke und persönliche Gegenstände wurden sichergestellt. Sie könnten nun von den noch nicht bekannten Partygängern, die im Wald verschwunden blieben, beim Polizeirevier in Weinheim abgeholt werden.

In Heidelberg machten in der Nacht auf Samstag zwei Feiern im Oberen Gaisbergweg und in der Kirchstraße mit Lärm auf sich aufmerksam. In einem Fall wurden sieben Personen aus sechs Haushalten im Alter von 18 bis 22 Jahren angetroffen, im zweiten Fall waren es laut Polizei fünf Personen aus vier Haushalten im Alter von 15 bis 48 Jahren.

Bereits am Freitagnachmittag wurde eine Feier im Mannheimer Jungbusch beendet, an der insgesamt 26 Personen – elf Erwachsene und 15 Kinder – teilnahmen. Auch hier erhielten die Teilnehmer eine Anzeige. Eine weitere Party in Mannheim mit 15 Gästen löste die Polizei am Samstagabend in der Neckarstadt auf. Mehrere Menschen hatten versucht, sich zu verstecken, wie die Beamten mitteilten. Letztlich seien aber alle Gäste kontrolliert worden. Zuvor hatten Nachbarn eine Ruhestörung gemeldet. Die jungen Feierenden sowie die drei Gastgeber wurden angezeigt.

In Eberbach verstieß ein 42-Jähriger gegen die Quarantäneverordnung des Gesundheitsamts. Er hielt sich mit seinen beiden Kindern vor der Wohnung auf, obwohl ihm das untersagt worden war. Ihn erwartet eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.

Update: Sonntag, 18. April 2021, 19.56 Uhr