62-Jähriger zu sechs Jahren Haft verurteilt
Körperverletzung mit Todesfolge: Der Angeklagte hatte im Januar in der Schweinberger Arbeiterunterkunft auf Trinkkumpan eingestochen.

Schweinberg/Mosbach. (jam) Das Landgericht Mosbach hat einen 62 Jahre alten Ukrainer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Richterin Dr. Barbara Scheuble sah es am Montag als erwiesen an, dass der Angeklagte am 17. Januar in einer Unterkunft für Gastarbeiter in Schweinberg einem Trinkkumpan im Rausch ein Küchenmesser in den Bauch
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