Die Kastration dient dem Schutz der Katzen
Ab dem 1. Mai müssen Freiläufer kastriert und registriert sein.

Von Alissa de Robillard
Eberbach. Ungefähr zwei Jahre hat es gedauert, um die Katzenschutzverordnung durchzusetzen. "Das ging ziemlich zügig, denn wir sind auf offene Ohren gestoßen", freut sich Claudia Henn vom Tierschutzverein Eberbach. Ab dem 1. Mai sind Katzenhalter verpflichtet, Freigänger zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren.
"Es heißt Katzenschutzverordnung, weil sie Katzen schützt", sagt Susanne Noll vom Tierschutzverein. Mit der Verordnung werde die unkontrollierte Vermehrung der Tiere unterbunden und damit auch die Verbreitung von Krankheiten und das damit einhergehende Leid. "Die Kastration von Freigängern sorgt langfristig für ein lebenswerteres Leben", so Noll.
Der Grund, warum sich der Tierschutzverein für die Verordnung eingesetzt hat, ist simpel: Es gibt immer mehr herumstreunende Katzen in Eberbach. "Vor der Covid-Pandemie wurden uns zwischen fünf und acht Katzen pro Jahr gemeldet", berichtet Henn. Inzwischen seien es etwa so viele pro Woche.
Mit der Verordnung fällt das Eigentumsrecht am Tier weg, wodurch gefundene Katzen schneller kastriert werden können. Das bedeutet zum einen, dass die gefundenen Tiere schon nach 48 Stunden kastriert werden dürfen, und dass sich der Tierschutzverein nicht mehr aktiv auf die Suche nach Besitzerinnen und Besitzern machen muss, sondern diese sich nun beim Verein melden müssen.
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Doch wie genau sieht das Vorgehen nach dem 1. Mai aus? Werden einfach alle Katzen und Kater eingesammelt und sofort kastriert? Die Antwort lautet: nein. Wenn dem Tierschutzverein zukünftig eine streunende oder verwahrloste Katze gemeldet wird, fragen die ehrenamtlichen Tierschützer wie gehabt erst einmal in der Nachbarschaft und in den sozialen Medien herum, um herauszufinden, ob das Tier jemandem gehört.
Wenn sich niemand meldet, dann wird die Katze eingefangen und geschaut, ob sie gechipt oder tätowiert ist. Wenn dem nicht so ist, hat der Verein nach 48 Stunden grünes Licht für die Kastration. "Ist die Katze registriert und gekennzeichnet, wird durch die Stadt beim Halter der Kastrationsnachweis eingefordert. Ist die Katze nicht kastriert, wird dem Halter auferlegt, dies nachzuholen", heißt es von Seiten der Stadtverwaltung.
"Es braucht sich also niemand Sorgen zu machen, dass wir die Katzen aus dem Garten stehlen und sie einfach so kastrieren", so Henn. "Es wird nicht so sein, dass wir Katzen verfolgen, beziehungsweise einzelne Katzen überprüfen oder einfangen, sondern nur bei Meldungen von Katzenanhäufungen an ein und derselben Stelle tätig werden", bestätigt auch die Stadtverwaltung.
Mit der neuen Verordnung, die vom Dachverband Deutscher Tierschutzbund stammt und für Eberbach umgeschrieben worden ist, erhoffen sich die Tierschützerinnen und Tierschützer wieder weniger gemeldete Katzen. "Es ist realistisch, dass die Zahlen in ein bis zwei Jahren wieder runtergehen", sagt Henn.
Das große Problem an zu vielen Streunern seien nicht nur die Vermehrung und Übertragung von Krankheiten, sondern dass es in Eberbach kein Tierheim gibt, das die Tiere aufnehmen könne. Dadurch landen mehr und mehr Katzen auf der Straße und das Leid wächst. "Die Straße ist grausam. Kastration harmlos." So lautet die Kampagne des Deutschen Tierschutzbundes, mit der Henn und ihre Kolleginnen die neue Verordnung realisieren konnten.
"Der Beschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 23. Oktober 2023 einstimmig angenommen", berichtet Henn. Das sei ein großer Erfolg für den Tierschutz in der Stauferstadt. Nun müsse Aufklärung betrieben und auf den Menschenverstand vertraut werden. Doch der Tierschutzverein und die Stadtverwaltung zeigen sich optimistisch. Bei beiden Stellen sei die Resonanz auf die Katzenschutzverordnung überwiegend positiv und aufgeschlossen.
Info: Katzenhalter können sich bei Fragen zur Kastration und Registrierung an den Tierschutzverein Eberbach, Telefon: 06271/77345, oder an die Stadtverwaltung, Telefon: 06271/87244 wenden.