"Kulturgut Gastronomie schützen"

Nina Warken will ermäßigten Gastro-Steuersatz erhalten

Die CDU-Bundestagsabgeordnete wirbt für eine Petition zur Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.

18.09.2023 UPDATE: 18.09.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
7 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen im Restaurant? Diese Frage ist für viele Gastronomen und ihre Gäste von großer Bedeutung. Foto: rüb

Odenwald/Tauber. (pm) Nach den Plänen der Ampelkoalition soll der bislang befristete ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen zum Jahresende auslaufen. Ab 2024 müssten Gastronomiebetriebe wieder den erhöhten Steuersatz 19 Prozent bezahlen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion möchte dies verhindern und verweist auf eine nun vom Deutschen Bundestag freigeschaltete Petition. Bundestagsabgeordnete Nina Warken ruft zur Mitunterzeichnung auf.

"Gerade in unserer Region ist eine vielfältige, bezahlbare Gastronomie nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sondern auch wesentliche Voraussetzung für ein lebendiges, soziales, gesellschaftliches Miteinander", betont die Bundestagsabgeordnete. "Restaurants und Wirtshäuser sind unverzichtbare Treffpunkte von Einwohnern und Gästen. Zeitgleich fördern sie unsere Esskultur und die gesunde Ernährung mit frischen Lebensmitteln und regionalen Gerichten."

Hintergrund

Für Speisen in Restaurants wird seit dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gewährt. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet werden.

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Für Speisen in Restaurants wird seit dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gewährt. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet werden.

Im Corona-Steuerhilfegesetz war diese Maßnahme zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristet. Im 3. Corona-Steuerhilfegesetz wurde sie dann bis zum 31. Dezember 2022 sowie im 8. Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24. Oktober 2022 bis Ende 2023 verlängert.

Stand jetzt gilt für Speisen im Restaurant ab 1. Januar 2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent.

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Angesichts der steigenden Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise gelte es, das Kulturgut Gastronomie weiterhin zu schützen. Ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes käme in der ohnehin wirtschaftlich angespannten Situation einer Steuererhöhung um zwölf Prozent gleich und wäre ein negatives Signal an die Branche, so Warken.

Der intensive Austausch mit Betrieben sowie mit Vertretern der Dehoga im Wahlkreis habe die Notwendigkeit einer dauerhaften Entfristung bekräftigt. Bereits seit Monaten habe sich die Unionsfraktion für eine Entfristung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes stark gemacht, zuletzt in einem entsprechenden Antrag, der allerdings von der Ampelkoalition abgelehnt wurde.

"7 Prozent müssen bleiben" – das ist die zentrale Forderung einer Petition, die zusätzlich ein wichtiges Mittel darstellt, um den Druck auf die Regierung zu erhöhen und die stillschweigende Steuererhöhung zu verhindern. Nun käme es darauf an, dass die Petition von möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wird, so Warken: Sollte die Petition bis zum 10. Oktober das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreichen, müsse der Bundestag die Petition öffentlich beraten, informiert die Abgeordnete. "Dies wollen wir erreichen, damit die Ampel direkt mit den Betroffenen ins Gespräch kommt und zu ihren Steuererhöhungsplänen Rede und Antwort stehen muss."

Info: Unterstützen kann man die Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

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