Hoher Fehlbetrag, aber genehmigungsfähig
"So eng war’s noch nie": Im Haushalt 2022 klafft ein Loch von 744.000 Euro.

Von Marcus Deschner
Hirschhorn. Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 beschäftigte sich der Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss vergangene Woche im Bürgersaal. Dabei machte Bürgermeister Oliver Berthold deutlich, dass das knapp 700 Seiten umfassende Zahlenwerk "Spitz auf Knopf" erstellt worden sei. Der Etat sei zwar genehmigungsfähig, "aber so eng war’s noch nie". Und so wenige Rücklagen wie derzeit habe man auch noch nie gehabt. Es dürfe nichts unterjährig passieren, wie beispielsweise ein Gewerbesteuereinbruch oder Rückzahlungen bei dieser Einnahmequelle, bekräftigte auch Kevin Jung von der städtischen Finanzabteilung. Er habe sich zur Erstellung des Plans "manche Nacht um die Ohren geschlagen".
"Es darf nichts passieren"
Jung machte deutlich, dass in Zukunft auch eine Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren wahrscheinlich ist. Ebenso sei ein Ansteigen der Grundsteuer in den kommenden Jahren nicht ausgeschlossen. Er rechnet dabei mit 115 Punkten. Immerhin: "Das Jahr 2021 war besser als geplant", verkündete der Finanzfachmann. Man anerkenne das Bemühen von Verwaltung und Magistrat, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorzulegen und habe sich deshalb bei den Anträgen dazu zurückgehalten, betonte CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Schilling. Auf seinen Vorschlag hin wurde dann der Etat nicht Seite für Seite durchgeblättert, sondern jede Fraktion äußerte sich zu ihren Vorschlägen an der entsprechenden Stelle bzw. fragte gezielt nach.
Aus Kevin Jungs Vorlage zu dem Zahlenwerk geht unter anderem hervor, dass die "doppische Schuldenbremse" nicht erfüllt ist. Dies bedeutet, dass neue Investitions- und Liquiditätskredite nur aufgenommen werden dürfen, wenn der jahresbezogene Ausgleich des ordentlichen Ergebnishaushalts weiterhin gewährleistet ist. Die konsequente Vermeidung einer Nettoneuverschuldung werde nicht erfüllt. Ausnahmen gebe es nur bei Komplementärfinanzierungen mit Förderprogrammen von Europäischer Union, Bund oder Land oder bei Sanierungsmaßnahmen und Investitionen, die für die weitere Entwicklung der Kommune erforderlich seien.
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Man habe selbstverständlich die Verpflichtung zur Sanierung und zum Erhalt bestimmter Einrichtungen wie etwa der Michelbergbrücke, merkte Oliver Berthold dazu an. Jung nannte Zahlen: Im geplanten ordentlichen Ergebnis des Jahres 2022 werde mit einem Fehlbetrag in Höhe von knapp 744 000 Euro gerechnet. Grundsätzlich wäre seinen Ausführungen zufolge dieser Fehlbetrag nur genehmigungsfähig, wenn er durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus der Rücklage ausgeglichen werden kann. Rücklagen aus 2020 seien immerhin noch in einer Höhe von gut 670 000 Euro vorhanden. Saldiert bleibe noch ein unausgeglichener Fehlbetrag von gut 72 000 Euro, was den Ergebnishaushalt nach den gesetzlichen Vorgaben nicht genehmigungsfähig mache.
Allerdings gebe es wegen der Pandemie für die Jahre 2021 und 2022 eine Sonderregelung, wonach ausgewiesene Jahresfehlbeträge im ordentlichen Ergebnis mit dem sich zu Ultimo 2020 ergebenden Betrag aus der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden können. Und in diesem Pott ist glücklicherweise noch Geld drin: knapp 224 000 Euro, womit die fehlenden gut 72 000 Euro ausgeglichen werden können.
Allerdings muss auch das noch nicht feststehende Ergebnis für 2021 im Auge behalten werden. Rechnete man dabei anfangs noch mit einem Minus von knapp 700 000 Euro, so liegt man jetzt "nur" noch bei um die 100 000 Euro. Unterm Strich dürften dabei noch rund 50 000 Euro verbleibende Rücklagen stehen, so dass dank Sonderregelung das ordentliche Ergebnis für 2022 trotz hohem Fehlbetrag genehmigungsfähig ist. Ebenso der Finanzhaushalt. Allerdings muss ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden.