Hardheim

Es gibt neue Pläne für das Bermayer-Areal und das Glashaus

Das Areal wird in das Sanierungsgebiet "Ried" aufgenommen. Auf den Brachflächen ist eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe vorgesehen.

28.06.2022 UPDATE: 29.06.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 2 Sekunden
Seit vielen Jahren stehen der Bermayer-Büroturm und auch die anderen Gebäude des Areals leer. Die Firma Eckert Bauten aus Gerichtstetten hat die Fläche erworben und will sie mit dem Glashaus-Areal entwickeln. Archivfoto: Rüdiger Busch

Hardheim. (dore) Pläne, die seit vielen Jahren brachliegenden Areale Bermayer und Glashaus wieder mit Leben zu füllen, existierten bereits im November 2019. Nun ist ein weiterer Schritt in Richtung Wiederbelebung getan: Am Montagabend beschloss der Hardheimer Gemeinderat, den alten Bermayer-Büroturm im Mühlweg 22, die runden Betriebsgebäude und Lagerhallen (Mühlweg 22b), weitere Lagerhallen (Mühlweg 22a), eine Straßenfläche, den Erschließungsweg und kleine Wohneinheiten (Mühlweg 20) in das laufende Sanierungsprogramm "Ried" mit aufzunehmen.

Die Fläche grenzt unmittelbar südlich an das bereits 2015 ins Sanierungsgebiet "Ried" aufgenommene Glashaus-Areal an. Die Entwicklung des Erweiterungs-Areals sei in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Glashaus-Areal zu sehen, sagte der stellvertretende Bauamtsleiter Bernhard Popp. "Am 17. Juli 2021 wurde dem Gemeinderat in einer nicht öffentlichen Klausursitzung ein mögliches Nutzungskonzept des Glashaus- und Bermayer-Areals präsentiert", informierte Popp. Der Grundstückseigentümer habe Interesse an der Aufnahme in das Sanierungsgebiet angemeldet. Popp nannte den Namen des Eigentümers nicht, nach RNZ-Informationen ist das Bermayer-Areal jedoch mittlerweile im Eigentum der Firma Eckert Bauten aus Gerichtstetten.

Die Firma Eckert Bauten will das Bermayer-Areal zusammen mit dem Glashaus-Areal entwickeln. Die Glashaus-Fläche ist noch nicht im Besitz der Firma, soll jedoch erworben werden. Sofern die Erwerbsabsichten nicht zum Erfolg führten, sei auch die Umsetzung des Konzepts in Teilabschnitten möglich.

Und dieses Konzept sieht folgende Planungen vor: Das Glashaus soll nach erfolgreichem Erwerb abgebrochen werden. Beabsichtigt ist eine Neubebauung mit mehreren Wohnungen. Die runden Betriebsgebäude sollen ebenfalls abgebrochen werden. Auch der Büroturm soll abgebrochen oder aber modernisiert und zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die weiteren Lagerhallen sollen modernisiert und teilweise zu Wohnraum umgenutzt werden. Im Erdgeschoss sei auch weiterhin eine gewerbliche Nutzung vorstellbar.

Das Gesamtkonzept beabsichtigt eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe. Es sieht sowohl Wohnraum für junge mobile Menschen und junge Familien vor als auch für ältere, eventuell auch pflegebedürftige Menschen durch die Bereitstellung von Pflegeplätzen bzw. betreutem Wohnen und Tagespflege. Das Areal soll so wiederbelebt und zu einem Ort der Begegnung werden. Beabsichtigt ist auch die Bereitstellung kleiner Gewerbeeinheiten, z. B. für einen Tante-Emma-Laden, um die Versorgung der Bewohner vor Ort aufrechtzuerhalten und weite Wege zu vermeiden. Denkbar ist auch ein Café, das für die gesamte Bevölkerung offen ist und dazu beiträgt, das Areal zu einem Ort der Begegnung werden zu lassen. Ein Platz mit Spielgeräten für Kinder und entsprechender Bepflanzung sowie Rückzugsmöglichkeiten für die ältere Generation soll außerdem auf dem Areal realisiert werden. Durch das schlüssige, nachhaltige und langfristig gedachte Konzept solle das Areal zum "Aushängeschild" für die Gemeinde werden, so Popp.

Auch interessant
Hardheim: Von den Bibern überrascht worden
Hardheim: Das Erfatal-Museum muss schließen
Hardheim: Pläne für Wohnungen auf "Glashaus"-Areal hängen in der Luft

Eine finanzielle Förderung des Erweiterungsgebietes sei über den bewilligten Förderrahmen zunächst ausgeschlossen. Es wird jedoch vorgeschlagen, analog der Vorgehensweise der ersten Erweiterung, zunächst von einer Bezuschussung abzusehen und in diesem Zusammenhang die gemeindeeigenen Förderrichtlinien zu ändern. Für die Modernisierung der Bestandsgebäude könnten jedoch nach Aufnahme in das Sanierungsgebiet die steuerlichen Sonderabschreibungsmöglichkeiten genutzt werden. Auch sei gegebenenfalls nach Bewilligung der Aufstockung und Vorlage eines schlüssigen Konzepts, das Zustimmung im Gemeinderat findet, zu einem späteren Zeitpunkt abzuwägen, ob von dieser Regelung wieder abgewichen werden könne.

Der Gemeinderat stimmte der von Popp erläuterten Vorgehensweise einmütig zu. Die Frist, innerhalb der die Sanierungsmaßnahme "Ried" durchgeführt werden soll, endet unverändert am 31. Dezember 2030.

Dieser Artikel wurde geschrieben von:
(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.