Eckert Bauten darf Glashaus nicht abreißen
Die Firma darf nur ein Nachbargebäude abreißen und muss sich rückwärtigen Teil des Bermayer-Geländes beschränken.

Hardheim. (jam) Die Firma Eckert Bauten darf nach grünem Licht aus dem Technischen Ausschuss ein an das Glashaus angrenzendes Geschäftshaus abreißen, nicht aber das Glashaus selbst.
"Der Investor kommt leider nicht an den Grundbesitz heran", begründete Bürgermeister Stefan Grimm, warum sich das Gerichtstetter Bauunternehmen bisher auf die Umgestaltung des rückwärtigen Teils des
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