"Einwände gegen Windräder äußern"
Initiative "Bürger für Bürger" verweist auf drei Gutachten gegen Standort Hebert

Windräder auf dem Hebert befürchtet die Initiative "Bürger für Bürger" - diese geplante Windenergie-Konzentrationszone mit dem Boxberg ist hier über Neckarwimmersbach vom Ohrsbergturm aus fotografiert. Foto: Stefan Weindl
Eberbach. Die Initiative "Bürger für Bürger" ruft jetzt vor allem die Eberbacher und Schönbrunner Bürger dazu auf, schriftlich ihre Einwände zu äußern gegen den Windenergie-Teilflächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn. Innerhalb der Offenlage dieses Planwerks ist dies noch bis zum 30. Juni möglich.
In den Rathäusern jeweils von Eberbach wie von Schönbrunn können während der Öffnungszeiten die Unterlagen zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans eingesehen werden. Für detaillierte Infos bietet sich auch Rainer Kunze von den "Bürgern für Bürger" an.
Er verweist auch auf die drei Gutachten, die die Initiative in Auftrag gab und die inzwischen sowohl den Bürgermeistern Peter Reichert und Jan Frey sowie Gemeinderäten beider Kommunen und zuständigen Behörden vorliegen.
Es sind ein Artenschutzgutachten des Büros proreg für Faunistik und Landschaftsökologie von Dirk Bernd aus Lindenfels sowie zwei Gutachten des Fachbüros für Umweltplanung und Regionalentwicklung proreg des Geografen Michael Hahl: einmal zum "Landschaftsschutzgebiet Neckartal II/Eberbach" sowie zu Wasserschutzgebieten auf dem Hebert. Im Februar 2016 hatte die Initiative "Bürger für Bürger" in einer Zeitungsanzeige um finanzielle Unterstützung gebeten, um für den geplanten Windenergiestandort Hebert "unabhängige Artenschutz-, Landschaftsschutz- und Wasserschutz-Gutachten" erarbeiten zu lassen.
Vier Konzentrationsflächen
Auch interessant
Die Verwaltungsgemeinschaft Eberbach/Schönbrunn plant, vier Windrad-Konzentrationsflächen auszuweisen: Augstel, Hohe Warte, Brombach Nord und Hebert. Die Initiative "Bürger für Bürger" sieht alle vier Standorte sehr kritisch, weil sich für alle Flächen gravierende umweltrechtliche Konflikte zeigten, die in der bisherigen Flächennutzungsplanung unberücksichtigt blieben, laut Initiative ein Verfahrensfehler.
Das Artenschutzgutachten von Dirk Bernd zeigt laut "Bürger für Bürger" mit den Hinweisen auf zahlreiche Brut- und Lebensstätten sowie Überflüge geschützter Arten, dass der Hebert wichtiger Funktionsraum für den Schwarzstorch und Dichtezentrum für den Rotmilan sei wowie eines der größten Wespenbussard-Vorkommen im Land habe. Der Bau von Windrädern sei dort aus artenschutzrechtlichen Gründen abzulehnen. Beim Naturhaushalt setzt Michael Hahls Gutachten zum Landschaftsschutzgebiet an. Die Verordnung dazu beziehe ausdrücklich die Lebensräume und Lebensgemeinschaften mit ein. Durch die Betroffenheit von Arten der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinien sei die Verordnung zudem eng mit EU-Artenschutzrecht verzahnt. Ein Rotorenbau auf dem Hebert würde auch der Erholungsvorsorge und dem Landschaftsbild maßgeblich widersprechen, die im Landschaftsschutzgebiet zu schützen sind. Hahl folgert, dass eine Befreiung aus der Verordnung mit schweren Abwägungs- und Bewertungsfehlern einhergehen müsste.
Das Wasserschutz-Gutachten Hahls zeige, dass die geologischen Verhältnisse mit starker Klüftung im Buntsandstein sowie Verwerfungen, also großen Rissen im Gestein, eine erhebliche Gefährdung für mehrere Trinkwasserbrunnen durch Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zur Folge hätten. Weil dieses Wasser sowohl für die kommunale und private Trinkwasserversorgung als auch als "Trinkwassernotbrunnen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe genutzt wird, erfordere dies nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen. Der Hebert stehe zudem in der Raumordnung als Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz. Hahl sieht keine Rechtfertigung für ein Befreien von der Rechtsverordnung der Wasserschutzgebiete zugunsten etwaiger Hebert-Windräder.
Info: www.buerger-fuer-buerger-eberbach.jimdo.com