Walldürn: Bürgschaft für Solarpark-Rückbau ist rechtens
Verwaltungsgerichtshof Mannheim gibt Stadt Walldürn recht - Energiepark Neusaß GmbH & Co. KG muss Bürgschaft über 550.000 Euro leisten

Die Stadt Walldürn darf von den Betreibern des Energieparks Neusaß eine Bürgschaft für den späteren Rückbau der Anlagen verlangen. Dies hat vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden. Foto: R. Busch
Von Rüdiger Busch
Walldürn/Mannheim. Ist es rechtens, dass eine Kommune vom Betreiber einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Bedingung für die Baugenehmigung eine Bürgschaft für den Rückbau verlangt? Ja, meint der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Mannheim) und hat damit der Stadt Walldürn Recht gegeben. Geklagt hatte die Energiepark Neusaß GmbH & Co. KG. Der Solarpark
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