Teilregionalplan Windenergie: Vorranggebiet soll komplett entfallen

Stellungnahme des Gemeindeverwaltungsverbandes zum Teilregionalplan Windenergie - Sieben Gebiete sind vorgesehen

05.05.2016 UPDATE: 06.05.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden

Der Windpark "Altheimer Höhe" (Foto) ist neben dem "Angelterbusch" bei Erfeld einer von zwei Windkraftstandorten auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes. Wo sollen weitere gebaut werden? Damit beschäftigt sich der Verwaltungsverband derzeit. Foto: R. Busch

Walldürn/Hardheim. (rüb) Acht Vorranggebiete sind im Entwurf des Teilregionalplans Windkraft des Verbands Region Rhein-Neckar auf den Flächen der drei Kommunen Hardheim, Höpfingen und Walldürn vorgesehen. Im Zuge der zweiten Offenlage gab der Gemeindeverwaltungsverband (GVV) am Dienstag seine Stellungnahmen zu den einzelnen Flächen ab.

Christian Berlin stellte die Vorranggebiete und die jeweiligen Einwände der Kommunen und des Verbandes kurz vor:

> "Halbwegsbild" Walldürn: nordwestlich von Walldürn gelegen, 51 Hektar groß. Stellungnahme des GVV: Auf Grund der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung muss diese Fläche komplett entfallen. Der Schwarzstorch und der Rotmilan seien dabei nachgewiesen worden.

> "Waldäcker" Walldürn: nördlich von Walldürn, Richtung Glashofen, 64 Hektar. Stellungnahme des GVV: Aufgrund der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist diese Fläche mit Restriktionen belegt. Die Abgrenzung bleibt jedoch erhalten.

> "Tannenäcker" Walldürn: zwischen Reinhardsachsen und Wettersdorf, 85 Hektar. Stellungnahme des GVV: Aufgrund der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist die Fläche zu verkleinern.

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> "Bodenwald" Walldürn: zwischen Walldürn und Altheim, in Nachbarschaft zum Hettinger Windpark "Großer Wald", 42 Hektar. Stellungnahme des GVV: Aufgrund der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist die Fläche zu verkleinern.

> "Altheimer Höhe" Walldürn: zwischen Altheim und Gerichtstetten, 25 Hektar. Stellungnahme des GVV: keine, da es sich um eine Bestandsfläche handelt. Dort stehen bereits fünf Windräder.

> "Dreimärker" Hardheim/Höpfingen: zwischen Bretzingen, Höpfingen und Waldstetten, 34 Hektar. Stellungnahme des GVV: Nachdem in der 1. Anhörung des Regionalverbandes der Äußerung des GVV nicht gefolgt wurde, erfolgt nur Hinweis dass in Abstimmung mit der ENBW die Windkraftkonzentrationszone bis auf 200 Meter an das Umspannwerk im nördlichen Bereich heranrücken kann.

Zur Erklärung: Der GVV hatte eine Ausweisung von 73 Hektar beschlossen, der Regionalverband jedoch nur 34 Hektar berücksichtigt, da er die als FFH-Schutzgebiet ausgewiesenen Flächen herausgenommen hatte. In einer Stellungnahme des Regionalverbands heißt es, dass es dem Gemeindeverwaltungsverband aber unbenommen bleibe, die FFH-Teilbereiche über den Flächennutzungsplan weiterzuverfolgen und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, wie es nun auch geschieht.

> "Angelterbusch" Hardheim: östlich von Erfeld, 32 Hektar. Stellungnahme des GVV: keine, da es sich um eine Bestandsfläche handelt. Dort stehen bereits fünf Windräder.

> "Hohe Birken" Hardheim: südöstlich von Gerichtstetten, 34 Hektar. Stellungnahme des GVV: Die Fläche hat eine Veränderung erfahren, die im Regionalplan berücksichtigt werden soll.

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