JVA Adelsheim: Lange Haftstrafen für zwei weitere Gefangene

Landgericht Mosbach verurteilte zwei weitere Beteiligte an Massenschlägerei in der JVA Adelsheim

18.12.2015 UPDATE: 19.12.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden

Adelsheim/Mosbach. Nachdem zwischenzeitlich zwei Haupttäter vom Landgericht Mosbach zu neun bzw. acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, gab es nun zwei weitere Hauptverhandlungen gegen zwei Gefangene, die ebenfalls an der Massenschlägerei im Sommer 2014 in der Jugendvollzugsanstalt Adelsheim maßgeblich beteiligt waren. Ein Angeklagter wurde zu fünf Jahren Haft, der zweite zu drei Jahren Haft verurteilt.

Zum Gegenstand der Verhandlung: Offenbar um die Machtfrage in der JVA Adelsheim zu klären, ist es am 20. August 2014 kurz vor Ende des Hofgangs zwischen zwei rivalisierenden Gruppen von Gefangenen zu einer zunächst verbalen und - wie wohl von den Gefangenen beabsichtigt - später auch zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, an der sich mindestens 17 Gefangene beteiligt hätten. Sieben Justizvollzugsbeamte, die versucht haben, Mitglieder beider rivalisierender Gruppen zu fixieren und so von weiteren Gewalttätigkeiten abzuhalten, seien dabei körperlich heftig attackiert worden. Ein Beamter erhielt von Gefangenen Tritte an den Kopf.

Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Mosbach verurteilte am Freitag einen zur Tatzeit 19-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Jugendstrafe von drei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den JVA-Insassen die Verhängung einer Jugendstrafe von sechs Jahren beantragt. Die Verteidigung forderte, den Angeklagten freizusprechen bzw. im Fall der Verurteilung eine bewährungsfähige Jugendstrafe auszusprechen.

Drei Tage später musste sich ein anderer Gefangener für die Beteiligung an der Massenschlägerei in der Vollzugsanstalt Adelsheim vor Gericht verantworten. Auch hier war die 1. Große Jugendkammer Mosbach unter Vorsitz von Richter Haas zuständig.

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Die Kammer verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchten gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Jugendstrafe aus einem Urteil des Landgerichts Mosbach vom 1. Oktober zu der Einheitsjugendstrafe von fünf Jahren. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren beantragt.

Die Verteidigung hatte die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Höhe in das Ermessen des Gericht gestellt wurde, und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt beantragt.

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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