Frau erhält 10.000 Euro Schmerzensgeld nach Augen-OP in Praxis
Die Patientin sei allerdings nicht ausreichend und rechtzeitig über die Risiken aufgeklärt worden.

Symbolfoto: Uli Deck/dpa
Rhein-Neckar/Frankenthal. (dpa) Ein ärztliches Aufklärungsgespräch zu einer Operation muss eine gewisse Zeit vor dem Eingriff erfolgen. Das hat das Landgericht Frankenthal in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Gleichzeitig sprach das Gericht einer Frau aus Baden-Württemberg nach einer Augenoperation in einer Praxis im Rhein-Neckar-Raum 10.000 Euro Schmerzensgeld
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