Schwetzingen: Bewährungsstrafe für Cannabisanbau - Zur Schmerztherapie?
Ein wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Amtsgericht Angeklagter kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Symbolfoto: dpa-Archiv
Von Carlo Weippert
Schwetzingen. Durch angeborene Blutgerinnungskrankheit konnte der jetzt vor dem Amtsgericht Angeklagte den linken Arm plus Finger nicht voll bewegen, er war offiziell zu 80 Prozent schwer behindert. In seinem kleinen Schrebergarten hatte er versucht, durch den Anbau von Cannabis-Pflanzen gewisse Linderungen durch den Konsum der Betäubungsmittel zu erreichen, das hatte
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