Plus Holzvermarktung in Baden-Württemberg

Der Streit geht in die nächste Runde

Kreistag sieht Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf bedroht

04.04.2017 UPDATE: 05.04.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden

In Baden-Württemberg haben sich bislang sogenannte Einheitsförster unter anderem um die Holzvermarktung gekümmert. Dies ist dem Bundeskartellamt ein Dorn im Auge. Foto: Wolf

Von Stefan Zeeh

Rhein-Neckar. Die Diskussion um die Zukunft der Holzvermarktung in Baden-Württemberg und damit auch um die Zukunft der Mitarbeiter bei "ForstBW" geht in die nächste Runde. Im März bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine Verfügung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2015. Demnach wird es dem Land Baden-Württemberg untersagt, die Holzvermarktung und weitere

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