Der Streit geht in die nächste Runde
Kreistag sieht Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion durch Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf bedroht
Von Stefan Zeeh
Rhein-Neckar. Die Diskussion um die Zukunft der Holzvermarktung in Baden-Württemberg und damit auch um die Zukunft der Mitarbeiter bei "ForstBW" geht in die nächste Runde. Im März bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine Verfügung des Bundeskartellamtes aus dem Jahr 2015. Demnach wird es dem Land Baden-Württemberg untersagt, die Holzvermarktung und weitere
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+