Insgesamt nur geringe Mängel festgestellt
Die Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises hat ihren Tätigkeitsbericht 2016 vorgestellt - Zwangsgelder erhoben

Die Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises prüft in stationären Einrichtungen, wie es dort um die Pflege- und Betreuungsqualität bestellt ist. Insgesamt ist die Behörde für 84 Einrichtungen zuständig. Foto: Burkhardt
Rhein-Neckar. (sha/zg) Insgesamt ein gutes Zeugnis hat die Heimaufsichtsbehörde den Pflegeheimen im Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt. "Bei unseren Prüfungen haben wir insgesamt gesehen nur geringe Mängel beziehungsweise einen Rückgang in diesem Bereich festgestellt, ein Beschäftigungsverbot oder gar die Untersagung des Betriebs waren in keinem Fall erforderlich", erläutert die im Landratsamt
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