Geothermie in Brühl: Gericht muss Grundstücks-Streit entscheiden
Die Gemeinde Brühl will, nach anfänglicher Zustimmung im Jahr 2008, nichts mehr wissen von der Geothermie

Streit um das Geothermieprojekt in der Gemeinde Brühl. Archivfoto: Lenhardt
Karlsruhe/Brühl. (dpa-lsw) Die Gemeinde Brühl im Rhein-Neckar-Kreis will auf ihrem Gebiet kein Geothermiekraftwerk mehr - ein Rechtsstreit um drei Grundstücke könnte jetzt die Weichen stellen für das Aus des Projekts. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verhandelte am Mittwoch über die Rückgabe des Geländes an die Stadt (Az.: 6 U 11/14). Die Pachtzeit ist seit Ende 2012 abgelaufen, der inzwischen insolvente Betreiber des geplanten Kraftwerks will die Flächen aber nicht herausgeben. Das Landgericht Mannheim hatte der Stadt Recht gegeben.
Die betroffenen Grundstücke werden für die "Bohrphase" benötigt; eine Probebohrung hat bereits stattgefunden. Weitere Flächen für den Bau des eigentlichen Kraftwerkes sind aber bis zum Jahr 2038 von der Stadt an den Betreiber verpachtet. Der wiederum ist inzwischen insolvent und das gesamte Projekt steht seitdem komplett still.
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Die Gemeinde will, nach anfänglicher Zustimmung im Jahr 2008, nichts mehr wissen von der Geothermie. Erdstöße nach Bohrungen im pfälzischen Landau im Jahr 2009 und auch Zwischenfälle in Staufen (Breisgau-Hochschwarzwald) führten in Brühl zu Protesten und Bürgerinitiativen gegen das Projekt. "Wir wünschten inzwischen, wir hätten die Finger davon gelassen", sagte der stellvertretende Bürgermeister Bernd Kieser. Eine Entscheidung des OLG soll am Donnerstag bekanntgegeben werden.